Der Fall sorgte für Aufsehen, weil er auch ein Licht auf die Lage am Augsburger Königsplatz geworfen hat, der Treffpunkt für viele junge Geflüchtete und junge Männer und Frauen aus aller Herren Länder ist. Ein 19-jähriger Afghane ist im vergangenen Jahr dort von zwei Landsleuten angegriffen und mit einem Teppichmesser verletzt worden. Das Opfer der Messerattacke war wiederum auch noch in ein anderes Verbrechen verwickelt – als Täter. Er wurde erst kürzlich wegen der Vergewaltigung einer 16-Jährigen zu einer Haftstrafe verurteilt. Er hatte die Jugendliche vom Kö aus in eine Wohnung getragen und dort vor den Augen seiner Clique mehrfach vergewaltigt. Nun ist der Prozess um die Messerattacke zu Ende gegangen. Ebenfalls mit Haftstrafen.
Tötungsvorsatz ja oder nein? Diese Frage beschäftigte die Kammer nach Worten von Richterin Caroline Hillmann bei der Urteilsfindung. Und sie sei bei den beiden Angeklagten zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen. Einen klaren Vorsatz habe man hinter dem Handeln des 21-jährigen Saabor A. erkannt. Der habe bereits vor der Tat am Nachmittag des 15. September 2025 dafür gesorgt, dass er und sein Mitangeklagter ein Teppichmesser als Waffe mitführten. Er sei es auch gewesen, der sich das Messer habe geben lassen, um auf den 19-jährigen Nader S. einzustechen. Und er habe selbst nach einer Unterbrechung das Opfer erneut angegriffen.
Prozess um Attacke am Königsplatz: Haftbefehle gegen die beiden Männer bleiben gültig
Saabor A. wurde dafür zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt. Verteidiger Frank Thaler hatte die Tötungsabsicht nicht gesehen. Aus seiner Sicht wäre eine Freiheitsstrafe im bewährungsfähigen Bereich, also höchstens zwei Jahre, angemessen gewesen. Das hatte auch Jörg Seubert, Verteidiger des zweiten Angeklagten, Khan M., im Falle seines Mandanten so gesehen. Im Falle des 18-Jährigen kam das Gericht aber zu der Auffassung, dass es einen Rücktritt von der Tötungsabsicht gegeben habe – und dass er nur wegen gefährlicher Körperverletzung zu verurteilen sei. Zwei Jahre und neun Monate nach Jugendstrafrecht, so das Urteil. Die Haftbefehle gegen die beiden Männer, die seit der Tat im vergangenen September in Untersuchungshaft saßen, blieben aufrechterhalten, unmittelbar nach dem Urteilsspruch ging es für beide zurück ins Gefängnis.
Im Laufe des Prozesses war bekannt geworden, dass sich die drei Tatbeteiligten schon zuvor gekannt hatten. Und dass sie sogar noch wenige Tage vor der Attacke gemeinsam beim Burger-Essen waren. Am Tattag hatte offenbar zunächst Nader S. auf dem Königsplatz versucht, Saabor A. zu schlagen. Es entwickelte sich eine Schlägerei, in deren Verlauf Saabor A. sich das Teppichmesser griff. Zwei Klingenelemente weit fuhr er es aus – und stach auf Nader S. ein. Der erlitt Schnittverletzungen an der Wade ebenso wie am Oberkörper.
Prozess in Augsburg: Teppichmesser als Waffe
Eine Rechtsmedizinerin berichtete in der Verhandlung, ein Teppichmesser sei durchaus geeignet, auch tödliche Verletzungen zu bereiten. Im vorliegenden Fall habe der Angegriffene Glück gehabt, dass ihm nichts Schlimmeres passiert sei. Nachdem sich die drei Männer zunächst stehend, dann am Boden liegend geprügelt und getreten hatten, waren Umstehende dazwischengegangen, kurz darauf sammelte die Polizei die Beteiligten ein. Einen Zusammenhang zwischen der Messerattacke und der Vergewaltigung gab es nach Einschätzung der Ermittler nicht.
Erst vor wenigen Tagen hat sich erneut eine Gewalttat nahe dem Königsplatz abgespielt. Vor einem Friseursalon am Barthshof hat ein 24-jähriger Türke auf einen 25-jährigen Syrer eingestochen.
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
AnmeldenSie haben noch kein Konto? Kostenfrei registrieren