Bislang haben sich 87 vermeintliche „Parksünder“ bei der Stadt Augsburg gemeldet, die vergangene Woche auf dem Parkplatz der Erhard-Wunderlich-Sporthalle zu Unrecht ein Knöllchen über 25 Euro bekommen hatten. Vorausgegangen war ein Fehler eines Sicherheitsdienstes, der es offenbar versäumt hatte, Gäste des IHK-Neujahrsempfangs flächendeckend mit Parkberechtigungsscheinen auszustatten. Betroffene konnten die Parkscheine im Nachgang auf digitalem Weg von der IHK bekommen und bei der Stadt einreichen - und so ihr Knöllchen annullieren lassen. Stand Dienstagvormittag haben davon laut Ordnungsamt bisher 87 Personen Gebrauch gemacht. Insgesamt sind an diesem Abend 187 Strafzettel verteilt worden.
Die Aufregung nach dem IHK-Neujahrsempfang vergangene Woche war groß, als zahlreiche Autofahrer, die auf dem Parkplatz der Sporthalle geparkt hatten, einen Strafzettel erhielten. Es herrschte ein absolutes Halteverbot - allerdings gezielt, um den Platz für die Gäste des Empfangs freizuhalten. Ein beauftragtes Sicherheitsunternehmen hatte offenbar verpasst, die für diesen Fall bereitgehaltenen Parkberechtigungsscheine flächendeckend an die IHK-Gäste zu verteilen. Die Stadt bot deshalb an, die Strafzettel zurückzunehmen, wenn man den Nachweis der Parkerlaubnis im Nachgang einreicht. Die IHK stellte diese ihren Gästen digital zur Verfügung.
Mancher Strafzettel wurde auch berechtigterweise ausgestellt
Von den 187 verwarnten Autofahrern hätten bislang 87 die Parkerlaubnis nachgereicht, heißt es auf Anfrage aus dem Ordnungsamt. Wer seinen Strafzettel noch annullieren lassen wolle, müsse sich beeilen. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten sehe für solche Fälle eine Wochenfrist vor. Womöglich seien unter den verbliebenen 100 Betroffenen aber auch Autofahrer, die tatsächlich verbotswidrig geparkt haben, so die Stadt. Unter anderem seien auch Strafzettel für das Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen verteilt worden.
Wenn ich es richtig verstehe, wurden Strafzettel an KFZ ausgestellt, die Berechtigt waren an den besagten Plätzen zu Parken. Und diese sollen jetzt, obwohl die fälschliche Ausstellung festgestellt wurde, eine Annullierung geltend machen müssen? Es mag ja sein, dass es nicht um viel Geld geht. Allerdings ist sowohl die Erhebung der "Strafzettel" als auch die angebotene Annullierung in den Bereich "SCHÄMT EUCH" zu sortieren!
Sie haben es nicht richtig verstanden. Lesen Sie es besser noch einmal.
Er hat es schon richtig verstanden. Der Fehler, die Verursachung liegt nicht beim angeblichen Falschparker. Warum sollte sich folglich dieser darum bemühen, das Resultat dieses angeblichen Fehlers noch durch Herbeischaffen einer Berechtigung zu eliminieren? Einspruch einlegen, fertig! Prüfung obliegt dem Aussteller.
Für Sie in Kurzform: Teilnehmer konnten (bevorzugt) auf dem Parkplatz parken. Bedingung: Parkberechtigungsschein "IHK Neujahrsempfang" muss im Fahrzeug hinterlegt werden. Wie der an die Teilnehmer und ins Fahrzeug kommt, ist nicht Angelegenheit der Stadt, sondern des Veranstalters. Der vom Veranstalter beauftragte Sicherheitsdienste hat hier wohl versagt. Auftritt Parküberwachung: Kein Parkberechtigungsschein im Fahrzeug, Strafzettel ok. Wie sollte die kontrollierende Person wissen, ob das Fahrzeug einem (grundsätzlich berechtigten) Teilnehmer des IHK Neujahrsempfang oder einem "echten" Falschparker gehört? Glaskugel?
Wen wundert so was. Die im Buget der Stadt Augsburg wichtige Einnahmequelle wird auch weiterhin mit höchster Energie gepflegt. Ich kann da nur vermuten, dass eine Prämie für mit der Verfolgung dieser "schweren Vergehen" beauftragten Mitarbeiter diese besonders motiviert. Man kann das ganz gut bei Heimspielen des FCA in den Gebieten rund um das Stadion erleben. Hinzu kommen dann auchnoch besondere Spitzfindigkeiten, wo dann die Gültigkeitszeiten für Parkzeiten an Schildern so angegeben werden, dass die Stunde normal und die Minuten nur noch halb so groß stehen. D.h., wenn man nicht direkt vor dem Schild steht, ist dies nicht mehr lesbar (schon gar nicht bei Dunkelheit). Beim konkreten Fall wird der Geschädigte zur Beweisführung gezwungen. Da hat wohl der Verfolgungswahn eine weitere Stufe erreicht und die Unschuldsvermutung gilt anscheinend nicht mehr.
Wie viel Einnahmen hat die Stadt denn durch die Parkraumüberwachung? Nach Abzug der Personalkosten bleibt davon was genau übrig? Wissen Sie nicht? Aber Hauptsache erst einmal ein Fass aufmachen. Und im konkreten Fall kann man der Stadt - jedenfalls hinsichtlich der verteilten Strafzettel - keinen Vorwurf machen. Was für ein Unsinn sich hier über erzwungene Beweisführung und Unschuldsvermutung auszulassen.
Der Unsinn ist, dass der zu unrecht Beschuldigte nachweisen soll, dass er nicht schuldig ist. Ich würde mir im Übrigen die Zahlen bezüglich Einnahmen und Ausgaben mal ansehen. Wenn sich dies nicht lohnen würde, wären nicht so viele Kontrolleure unterwegs. Kann mir niemand erzählen, dass dich die finanziell klamme Stadt Augsburg so ein Draufzahlgeschäft leisten würde. Zum Thema Parkraumüberwachung ist meine Wahrnehmung in der Innenstadt, dass man nach 20 Minuten im Parkverbot sicher ein Ticket bekommt und die Jagd auf Parksünder im Bereich des Neubaugebiets in Göggingen bei FCA-Spielen Realität ist.
Die Strafzettel wurden zu Recht verteilt. Niemand wurde zu Unrecht beschuldigt. Lesen Sie gerne meine Antwort oben bei Herrn Reim, falls es Sie tatsächlich interessiert. Im Haushalt 2024 waren zuletzt 625.000 EUR erwartete Einnahmen bei "Bußgelder - VÜD / Parken" und 2,4 Mio EUR bei "Verwarnungsgelder - Parken" ausgewiesen. Insgesamt also etwa 3 Mio EUR. Mit "über 40 Mitarbeiter" (Webseite Stadt) und um die 30.000 brutto (geschätzt), ergeben sich um die 1,2 Mio EUR Personalkosten, was der größte Kostenblock sein dürfte. Ganz grob bleibt am Ende vielleicht eine gute Million EUR bei der Stadt hängen. Sie zahlt nicht drauf und das hat auch niemand behauptet. Aber ein großartiges Geschäft ist es nicht. Ihre Wahrnehmung ist eben das was Sie ist: eine Wahrnehmung. Die muss nichts mit der Realität zu tun haben.
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