Ärger am Parkplatz vor dem Bärenkellerbad: Am Wochenende kassierten mehrere Autofahrer einen Strafzettel. Sie müssen 20 Euro zahlen, weil sie keine Parkscheibe im Fahrzeug hinterlegt hatten. Die Regelung ist nicht ganz neu, sie sorgt aber jetzt für jede Menge Gesprächsstoff. Ein Ortstermin am Montagvormittag zeigt, dass viele Badegäste, die mit dem Auto kommen, die Hinweisschilder übersehen. In einer zugeparkten Reihe am vollbesetzten Parkplatz lagen Parkscheiben in 16 Autos, sieben Fahrzeuge standen ohne Parkschein in der Sonne. Die Stadt Augsburg erläutert, warum sie die Regelung angepasst hat. In einem zweiten Freibad gilt am Parkplatz ein ähnliches Prinzip.
Martin Overzier nutzt den Ferientag, um mit seinen Kindern Pauline (sieben Jahre) und Oskar (neun) das städtische Freibad im Bärenkeller zu besuchen. Unweit vor dem Eingang des Bades steht ein kleines Schild mit Hinweis auf die Parkscheibe: Haben Sie daran gedacht? Overzier registriert es nicht. Auf die neue Regelung wird er von unserer Redaktion angesprochen, der Familienvater bedankt sich und geht zurück zum Auto. Er räumt ein, dass er das etwas größere Hinweisschild im Zufahrtsbereich zum Parkplatz nicht wahrgenommen habe. Er sagt: „Wenn der Parkplatz voll ist und viele Menschen unterwegs sind, schaue ich eher auf die Verkehrssituation.“
Auch Anita Funk aus der Firnhaberau steuert am Montag mit Tochter Julia den Parkplatz am Bärenkellerbad an. Die beiden seien schon länger nicht mehr da gewesen, sagt Funk. Badesachen werden aus dem Kofferraum geholt, es soll losgehen in Richtung Freibad. Die Autotüren sind verschlossen. Die Parkscheibe fehlt jedoch. Anita Funk bedankt sich für den Hinweis. „Ich meine, ich habe das Schild an der Zufahrt noch gesehen und dann wohl wieder vergessen.“ Acht Stunden mit Parkscheibe sind erlaubt. Das Parken ist kostenlos.
Wenn Mitarbeiter der städtischen Verkehrsüberwachung kontrollieren und die Parkscheibe fehlt, werden 20 Euro fällig. Ein verärgerter Badegast hat sich an unsere Redaktion gewandt: „Ich empfinde das Vorgehen der Stadt Augsburg und auch des Ordnungsamtes als modernes Raubrittertum“, schreibt die 52-jährige Frau, die in Augsburg lebt.
Sie erkenne an, so die Frau, dass die Stadt Augsburg den Besuch ihrer Freibäder attraktiv mache. Es sei erfreulich, dass Kinder und Jugendliche in den Ferien freien Eintritt haben. Allerdings würden aus ihrer Sicht die parkenden Eltern „abgezockt“. Wer rechne damit, dass auf einem Parkplatz neben einem Freibad das Parken nur eingeschränkt erlaubt ist. Zudem könne das Schild leicht übersehen werden.
Seit Ende Mai werden Autofahrer zur Kasse gebeten
Auf Anfrage informiert die Stadt, dass die geänderte Regelung seit Anfang März gilt. Allerdings geriet sie jetzt erst ins Bewusstsein der Autofahrer, da das Freibad aufgrund der Witterung sehr gut besucht ist. Die Stadt argumentiert, dass sie die Parksituation speziell für Badegäste verbessern wolle: „Den Parkplatz nutzten zuletzt vermehrt Wohnmobile, Busse, Lastwagen und Anhänger für mehrtägiges und teilweise sogar mehrwöchiges Abstellen der Fahrzeuge.“
Bis Ende Mai wurden Verstöße am Parkplatz des Bärenkellerbads gebührenfrei verwarnt. Die betroffenen Halter seien in diesem Zuge über die Parkscheibenpflicht informiert worden. Man habe sie darauf hingewiesen, dass künftig gebührenpflichtig verwarnt werde, so die Stadt. Die Sportverwaltung sei beauftragt worden, auf die geltende Parkscheibenpflicht gut sichtbar hinzuweisen. Dieses Vorgehen habe sich aus Sicht des Ordnungsamtes bewährt. Nicht jeder Autofahrer ist bereit, die 20 Euro zu zahlen. „Insgesamt sind elf Beschwerden aktenkundig“, so die Stadt.
Am Fribbe-Freibad gilt eine vergleichbare Parkregelung
350 Parkplätze stehen vor dem Bärenkellerbad zur Verfügung, am Spickelbad und Fribbe nahe der Friedberger Straße sind es 200 Parkplätze. Es gilt aber auch hier eine Höchstparkdauer von acht Stunden. Keine zeitlichen Beschränkungen gibt es für 800 Parkplätze am Plärrergelände. Hier können Gäste vom Familienbad parken. Allerdings müssen Autofahrer zurückstehen, wenn der Plärrer läuft. Das Gelände ist für Auf- und Abbau sowie das Volksfest zweimal im Jahr länger gesperrt. In der Vorweihnachtszeit werden Parkgebühren erhoben, das Gelände ist dann bewacht.
Seit dem Jahr 1986 überwacht die Stadt Augsburg ihren Parkraum. Mehr als 40 Mitarbeiter sind im Schichtdienst im Einsatz. Sie sorgen dafür, dass Rettungswege, Ladezonen und Zufahrten frei bleiben, dass keiner sein Auto unberechtigterweise auf Behinderten- oder Bewohner-Parkplätzen abstellt, dass Fußwege und Radwege nicht zugeparkt werden und dass Kurzzeitparkplätze nicht durch Dauerparker blockiert werden.
„Den Parkplatz nutzten zuletzt vermehrt Wohnmobile, Busse, Lastwagen und Anhänger für mehrtägiges und teilweise sogar mehrwöchiges Abstellen der Fahrzeuge“ >> dann wäre die richtige Reaktion P „nur PKW“ gewesen. Habe selbst schon an einem relativ kühlen Tag mit hunderten freien Parkplätzen um ca. 19.30 ein Knöllchen bekommen - seid so ehrlich, es geht ums Geld!
"Die Stadt argumentiert, dass sie die Parksituation speziell für Badegäste verbessern wolle: „Den Parkplatz nutzten zuletzt vermehrt Wohnmobile, Busse, Lastwagen und Anhänger für mehrtägiges und teilweise sogar mehrwöchiges Abstellen der Fahrzeuge.“ Diese Argumentation durch die Verantwortlichen der Stadt mit einer Parkscheibenplicht zu beantworten ist wahrscheinlich nur für die Stadt nachvollziehbar. Was Parkscheibe mit der Fremdnutzung zu tun hat und dies insbesondere unter dem Aspekt des Parkplatzes für ein Freibad, erschließt sich mir jedenfalls nicht. Warum dann nicht ein einfaches Zusatzschild "Parken nur für Pkw"? Ach so, dann kann man ja nicht mehr Knöllchen vergeben; der Stadtsäckel muss ja gefüllt werden.
Anderswo stehen Fahrzeuge tagelange im absoluten Halteverbot, wochenlang absolut unnötig auf dem Gehweg... da hat man keine Zeit dafür... aber das macht ja Mühe, wegen 2, 3 Falschparkern an den Stadtrand zu fahren. Da geht man lieber dahin wo man das Zehnfache aufschreiben kann...
Wie Politikverdrossen möchten denn die Damen und Herren die Bürger denn noch haben? Eine Sachwachsinnigkeit sonders gleichen!
Es ist immer das selbe: Man ignoriert Schilder und regt sich dann auf, wenn man gebührenpflichtig verwarnt wird.
Wenn die Stadt die Müllsammelstation nicht direkt neben der Einfahrt zum Bad aufgestellt hätte, könnte man sich bei der Einfahrt besser auf Schilder und bei der Ausfahrt besser auf den Querverkehr konzentrieren.
Für das unnötige Sperren von Anwohnerparkplätzen, nachdem eine Baumaßnahme beendet wurde, wäre mal eine Rechung zu Lasten der Stadt fällig. Nirgends Baumaterial, die Baufirma war über alle Berge und die Anwohnerparkplätze wurden nach geschlagenen 6 Wochen wieder freigegeben. Mir ist neuerdings aufgefallen das auch in abgestellte Autos hereingeleuchtet wird und das auf Bild festgehalten wird. Was soll den damit bitte dokumentiert werden? Zumindest konnte ich noch die exquisite Ausstattung des Personals bewundern, Elektrobike für teures Geld für einen sportlichen jungen Mann.... Die Geschäfte müssen gut laufen.
Die Abzocke scheint System zu haben. Völlig unbemerkt wurde z.B. im Bereich des roten Tor und im unteren Graben Tempo 30 eingeführt. Prompt wurde ich mit 38 km/h geblitzt. Meiner Meinung nach hätte man in diesen Bereichen Hinweisschilder anbringen können, die auf die geänderte zulässige Geschwindigkeit hingewiesen hätten. Die jetzt angebrachten Schilder mit Tempo 30 fallen kaum ins Auge, vor allen wenn man sich auf den Verkehr konzentriert. Bürgerservice gßeht anders!
Wenn Sie sich so toll wie Sie glauben auf den Verkehr konzentrieren, dann sollten Sie auch neue Schilder erkennen. Ansonsten fahren Sie bitte besser Bus und Bahn. Danke.
Am besten noch bis in Schwimmbad ans Becken fahren, gelle ;) So eine Premisse entsteht doch nur, wenn Bürger_innen sich nicht an die Regeln halten. Am Bad ist es genauso, wie mittlererweile an vielen Einkaufsmärkten. Parkscheibe erfordelich! Mein Geheimtip, wie schon oft von anderen auch erwähnt, richtig parken. ;)
Ist halt eher ungünstig, dass ein beschränkendes Zusatzeichen statt eines freigebenden verwendet wurde. Nach StVO wurde mit der Schilderkombination deswegen angeordnet: eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290.1) NUR wenn eine Parkscheibe ausgelegt wird, für 8h. Ohne ausgelegte Scheibe wäre dann Parken 24/7 für jeden. Die im Artikel wiedergegebene eigentlich beabsichtigte Regelung würde sich mit dem Wort „frei“ auf dem Zusatzzeichen ergeben.
Wenn ich nur 8 Std stehen darf, dann muss es auch einen Eintrittspreis geben für 8 std !! Das Bad ist aber 11std auf. Werden also Autofahrer auch hier benachteiligt?? Man sieht hier das es mal wieder eine seltsame Entscheidung der Stadt ist gegen Autofahrer
Vielleicht sollte man die Stadt mal darauf hinweisen, dass die Strafzettel illegal sind. Es gibt ein Gesetzt was folgendes eindeutig sagt: Der Fahrzeughalter muss durch einfache Umsicht, im ruhenden Verkehr, erkennen können, dass dort ein Parkverbot besteht. Beim Bärenkeller Freibad ist dies nicht der Fall. Das Schild ist nur im fließenden Verkehr von der Straße aus erkennbar. Das Ordnungsamt ist darüber informiert und verteilt trotzdem Strafzettel. Wenn man wissentlich illegale Strafzettel verteilt, ist das keine kleine Ordnungswidrigkeit sondern eine Straftat. Bin gespannt wie lange das noch so geht.
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