Das Vorhaben der Bundesregierung, in bargeldintensiven Bereichen dem Steuerbetrug vorzubeugen, ist grundsätzlich nicht verwerflich. Ob eine Pflicht für Gewerbetreibende, neben Bargeldzahlung auch eine elektronische Bezahlmöglichkeit anbieten zu müssen, diesem Vorhaben gerecht wird, ist fraglich. Es kann weiterhin auch bar bezahlt werden und wo ein Wille zum Betrug, ist vermutlich auch immer ein Weg.
Kommentar
Pflicht zur bargeldlosen Bezahl-Möglichkeit? Das kann der Markt selbst regeln

Vielleicht können die Kaminkehrer auch Kartenterminals kontrollieren? Bitte keine lockeren staatlichen Kontrolljobs mit Bußgeldvorschriften! Der richtige Weg ist die grds. Pflicht und wer beim Finanzamt keine elektronischen Umsätze ausweist, bekommt halt einen strengen extra-Blick vom Finanzbeamten. Am Ende geht es bei diesem Thema doch nur um das Thema Steuern...
Und wie wird das jetzt gehandhabt, Pfleiderer? 99,8 % aller Geschäfte bieten doch eh schon Kartenzahlung an.
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden