Ein 48-Jähriger war am Samstag, gegen 12.30 Uhr, mit seinem Opel in der Neuburger Straße in Richtung stadteinwärts unterwegs. Als er in ein Grundstück abbiegen wollte, habe er laut Polizeibericht einen 52-jährigen E-Bike-Fahrer übersehen, der offenbar in falscher Richtung auf dem Geh- und Radweg unterwegs gewesen sei. Der 52-Jährige machte eine Vollbremsung und konnte einen Zusammenstoß mit dem Opel verhindern. Jedoch überschlug er sich dadurch und stürzte. Dabei wurde der Mann an der Hand und am Fuß verletzt und musste schließlich in ein Krankenhaus gebracht werden.
Gegen den 48-jährigen Autofahrer wird nun wegen fahrlässiger Körperverletzung und Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung ermittelt. (ziss)
Warum nur gegen den Autofahrer? Wenn der E-Bikefahrer in falscher Richtung unterwegs war, trifft ihn eine erhebliche Mitschuld. Mir hat vergangene Woche ein Radfahrer, der in verkehrter Richtung bei roter Fussgängerampel unterwegs war, den Stinkefinger gezeigt. Ich bin bei grüner Ampel für Linksabbieger losgefahren, musste stark abbremsen und habe ihn deswegen angehupt. Aber schuld ist immer der Autofahrer.
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden