Schon wieder geht es ums Impfen. Und um eine oftmals unterschätze, gefährliche Krankheit – Masern. Und wieder muss sich die Justiz mit der Impfpflicht beschäftigen – bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht. Es wirkt wie eine Blaupause der Corona-Zeiten, als vor allem die Amtsgerichte, auch in Augsburg, mit zahllosen Bußgeldverfahren rund um die Pandemie-Verordnungen beschäftigt waren. Jetzt ist es das Masernschutzgesetz, das bei vielen Eltern für Diskussionen sorgt. Denn Kinder dürfen Kitas oder Tagesmütter nur dann besuchen, wenn sie vollen Impfschutz haben oder bereits an Masern erkrankt waren. Die Impfpflicht gilt auch für Schülerinnen und Schüler bis ins Erwachsenenalter hinein.
Prozess in Augsburg
Dumm, dämlich, Kindeswohlgefährdung usw. Es ist doch nicht zu glauben, wie Eltern ihre Kinder gefährden können, von der Allgemeinheit ganz abgesehen, wenn sie ihre Kinder nicht impfen lassen. Neuestes Beispiel der Tod eines Kleinkindes durch Maserninfektion in den USA; nicht geimpft! Sicherlich hat die Politik, hat der Gesundheitsminister während der Coronaphase teilweise völlig übertrieben, jedoch ist Sinn und Zweck, Notwendigkeit und Schutz einer Schutzimpfung nicht wegzudiskutieren.
Das Kind in den USA hat zwar die Runde gemacht, die Wahrheit ist aber auch, dass selbst geimpfte (Klein-)Kinder an Masern sterben können. Es sind sind eben noch andere Risikofaktoren relevant. Wie das bei dem konkreten Fall in den USA war, ist nicht bekannt. Insgesamt ist diese Impfung gegen Masern, bzw. als Kombinationsimpfstoff, viel sinnvoller, weil nachhaltiger als so manche andere Impfungen im Kindesalter.
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