Anwalt landet wegen Äußerung gegenüber Justizbeamtem vor Gericht
Plus Ein Strafverteidiger möchte in Gablingen seinen Mandanten besuchen und gerät in ein Wortgefecht mit einem Mitarbeiter des Gefängnisses. Der Anwalt wird zum Angeklagten.
Ein ungewöhnlicher Prozess fand nun am Augsburger Amtsgericht statt. Angeklagt: Ein 50-jähriger Anwalt, der einen Justizbeamten beim Gefängnis in Gablingen beleidigt haben soll. Ein Strafbefehl sah ursprünglich eine Geldstrafe von 7500 Euro vor. Doch nun ist der Fall vom Tisch.
März 2020, die Corona-Pandemie sorgte nahezu täglich für neue Bewertungen und Maßnahmen. Eine davon: Laut Ministeriumsbeschluss dürfen Gefängnisse aus Gründen des Infektionsschutzes von Besuchern nur noch betreten werden, wenn diese zuvor einen Fragebogen ausgefüllt haben, aus dem neben dem Namen und der zu besuchenden Person auch hervorgeht, ob man in den vergangenen zwei Wochen im Ausland gewesen sei, etwa Norditalien, Frankreich, der Schweiz, oder Kontakt mit Menschen aus diesen Regionen gehabt habe. Wissen will dies im konkreten Fall ein 45-jähriger Justizbeamter mit Mund-Nasen-Schutz, der an diesem kalten Märztag in einem provisorisch installierten Schalter in einem Transporter neben der Gefängnispforte sitzt. Diesem Beamten gegenüber äußerte der Angeklagte fragend, ob er auch einer dieser paranoiden Menschen sei. Darüber hinaus verweigerte der 50-Jährige die geforderten Angaben; er werde seinen Einlass ins Gefängnis erwirken, weil er angemeldet sei.
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