Claudia Roth mit Pferd verglichen: Polizist muss hohe Strafe zahlen
Plus In der Berufungsverhandlung muss ein suspendierter Polizist nun 9900 Euro Geldstrafe zahlen. Laut Urteil hat er Grünen-Politiker beleidigt und gegen Migranten gehetzt.
Die Meinungsfreiheit, in der Verfassung verankert, ist ein hohes Gut. Dasselbe gilt für die Menschenwürde, die unantastbar ist. Vor allem in der politischen Diskussion stehen sich diese beiden hohen Rechtsgüter oft konträr gegenüber. Ob zum Beispiel ein Post auf Facebook nun beleidigend, ein Video oder eine Karikatur zum Flüchtlingsthema volksverhetzend ist – darüber streiten sich selbst Juristen. Und Gerichte urteilen unterschiedlich. Was nun ein Polizist, 54, zu spüren bekam, der gestern im Berufungsprozess vor der 4. Strafkammer beim Landgericht mit einer erheblich höheren Geldstrafe bedacht wurde als im Erstverfahren beim Amtsgericht. Wegen Beleidigung zweier Grünen-Politiker und wegen zweier Fälle der Volksverhetzung muss der seit Dezember 2019 vom Dienst suspendierte Beamte der Inspektion Mitte 9900 Euro (90 Tagessätze zu je 110 Euro) berappen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Polizeikommissar, der erst nach einer Berufsausbildung 1993 zur Polizei wechselte, betrieb einen öffentlichen Facebook-Account, der auch von Kollegen eingesehen wurde. Der Beamte, der nach der Freistellung vom Dienst weiter sein Nettogehalt von 3500 Euro bezieht, thematisierte in seinen Posts vor allem die Migrationspolitik sowie Kritik an Politiker der Grünen, so unter anderem an Claudia Roth und Anton Hofreiter.
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