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Prozess in Augsburg
22.09.2022

Jugendliche prügeln auf Mann ein: Einer muss jetzt Sozialstunden leisten

Fünf 14 bis 17 Jahre alte Jugendliche sollen in der Parkanlage des Uniklinikums in Augsburg auf einen 26-Jährigen eingeschlagen haben. Einen Anlass gab es wohl nicht.
Foto: Ulrich Wagner (Archivbild)

Fünf Jugendliche sollen in der Parkanlage des Uniklinikums in Augsburg auf einen 26-Jährigen eingeschlagen haben. Einen Anlass gab es wohl nicht.

Die Tat liegt schon eine Weile zurück, sie ereignete sich im April 2019. Doch nun, mehr als drei Jahre nach der Gewaltattacke, mussten sich fünf Jugendliche und junge Männer vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten. Die Vorwürfe: Die heute 17- bis 20-Jährigen sollen damals in der Parkanlage des Uniklinikums auf einen heute 26-jährigen Kontrahenten eingeprügelt haben, den sie zuvor beleidigt hatten. Sie gingen dabei der Anklage zufolge äußerst brutal vor, auch ein Messer war im Spiel.

Nach Angaben des Amtsgerichts waren die zur Tatzeit 14 bis 17 Jahre alten Jugendlichen in dem Park unterwegs, als sie auf einen Mann trafen, den sie der Anklage zufolge zunächst anlasslos beleidigt haben sollen. Danach sollen die fünf Angeklagten auf ihn losgegangen sein; sie traten ihm demnach gegen den Kopf und schlugen ihm ins Gesicht. Auch, als das Opfer zu Boden ging, sollen die Angeklagten es gegen den Kopf getreten haben. Der Mann erlitt eine geschwollene Nase, Prellungen im Bereich des Oberkörpers, Wunden im Gesicht und am Oberkörper und Schmerzen.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

21.09.2022

Vielleicht sollten sich einige mal ein Semester in Jura belegen und sich mit dem Jugendstrafrecht befassen. Das JGG kennt zwar den Begriff nicht, aber sinngemäß sind Jugendliche bedingt straffähig.

22.09.2022

https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/ludwigshafen/jugendlicher-systemsprenger-vor-gericht-100.html

"Der Jugendliche aus Grünstadt ist mittlerweile 15 Jahre alt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er eine ganze Reihe von Straftaten begangen hatte. Angeklagt waren Taten zwischen August 2021 und März 2022. Dazu gehörte, dass er grundlos die Polizei gerufen oder den Feueralarm in einer Tiefgarage ausgelöst hatte. Auch hatte er mehrfach Motorroller gestohlen und war damit herumgefahren - ohne Führerschein. Die Haftstrafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig."

21.09.2022

Wahnsinn! Was sagt so ein Urteil aus? Ist nicht so schlimm, wenn man jemanden einfach mal so brutal zusammenschlägt? Diese Halbstarken haben offenbar zu viel Energie, die sie dringend los werden müssen. Da könnte man definitiv Abhilfe schaffen. Aber es reicht ja, laut "im Namen des Volkes" der Erziehungsgedanke. Der Zug ist bei denen sicher längst abgefahren. Genau wie bei den "Gangs", die sich ganz stolz ihre PLZ als Kennungen auf die Fahnen schreiben. Schwere oder gefährliche Körperverletzungen sind keine Kavaliersdelikte. Auch nicht bei minderjährigen Tätern. Wer denkt eigentlich an die Opfer?

21.09.2022

Unfassbar. Man glaubt es einfach nicht. Da haben Leute, die in vermeintlicher Notwehr gehandelt haben schon bedeutend höhere Strafen erhalten.

Seit Brunner steht bei einem gegen den Kopf Treten einer am Boden liegenden wehrlosen Person ja immer auch ein Mordversuchsvorwurf im Raum. Und das ist auch richtig so, denn dabei agiert man mit niederen Beweggründen und ist bereit den Tod der Person billigend in Kauf zu nehmen. Zu Mehreren, anlasslos auf eine Person, die man zum Frustabbau bereit ist schwer zu verletzen bis hin zum Tod - mehr niedrige Beweggründe geht doch schon fast nicht mehr...

(Erinnern wir uns: Für einen Schubser nach einer Beleidigung, der zu einem Sturz und in Folge zum Tod des Gestürzten führte, wurden drei Jahre Haft verhängt)

Aber auch die AA scheint ja nichts dabei zu finden:

"Für die Angeklagten endete die Angelegenheit aber halbwegs glimpflich. Nach Angaben des Amtsgerichtes wurde das Verfahren gegen vier der fünf Angeklagten gegen eine Gesprächsweisung eingestellt, der heute 20 Jahre alte Haupttäter wurde verurteilt und muss als Auflage 72 Stunden gemeinnützige Hilfsdienste leisten."

Von fünf Angeklagten erhalten vier gar keine Strafe und einer muss Sozialstunden ableisten. Das nennt die AA dann halbwegs glimpflich. Da muss man schon schlucken.



21.09.2022

.
Ach Frau Maja S.

Sie können solche Verniedlichungen ( S c h u b s e r , leider auch
von der AA verwendet) wohl immer noch nicht lassen

Wenn Sie sich schon an diesen Fall erinnern, dann bitte r i c h t i g :

Also, wenn schon, dann erinnern wir uns doch an die immer noch
nachzulesende Fallschilderung und Urteilsbegründung (Tödlicher
Parkplatzstreit: Drei Jahre Haft für Schubser" / 16.03.2018 ) -
( und auch an die dort nachzulesenden Kommentare) :

"Der körperlich überlegene und fast doppelt so schwere Angeklagte
sei ausgestiegen, habe gefragt "was will `sch?" sei auf den Rentner
zugegangen und habe ihn mit beiden Händen wuchtig zu Boden
gestoßen. Das Opfer sei ungebremst mit dem Hinterkopf auf den
Asphalt gefallen, habe einen Schädelbasisbruch erlitten - mit gra-
vierenden Folgen" - letztere auch dort ausgeführt.......
.


21.09.2022

Wenn Sie doch statt sich immer auf die Kommentatoren, Journalisten etc. zu stürzen etwas Konstruktives zum Sachverhalt beitragen könnten. Das würde ich mir dann rot in meinen Kalender markieren.

Und ja, der Schubser stand und steht in der Überschrift des damaligen Artikels. Und im Gegensatz zu unlängst fanden Sie die Bezeichnung eines anderen mit den Geschlechtsteilen eines männliches Rindes damals durchaus nicht anstößig. ;-)

Danke!

21.09.2022

.
Also, diese Nachfrage und Erwiderung halte ich nun doch
noch für angebracht und notwendig:

Welch anstößigen Sprachgebrauch werfen Sie
(ich erinnere Sie an Ihr "Schoaßdromme" vom 03.09. zu
"Ein Kinderbuch voller Schimpfwörter .......- 31.08.)

m i r ..... vor (Quellenangabe) ?

21.09.2022

Mit solchen Urteilen werden die Täter zu Helden in ihren Cliquen und die Opfer alleine gelassen.
Wenn auch noch ein Messer mit dabei war, wird es einfach richtig gefährlich.
Da reichen Sozialstunden meiner Meinung nach nicht mehr aus, um den s.g. Jugendlichen die Grenzen ihres Handelns klar aufzuzeigen.
Das Opfer wird sich nach so einem Urteil "In Namen des Volkes" nicht durch die Gesellschaft geschützt fühlen.
Grundsätzlich sind die Opfer nach so einem Überfall traumatisiert und über einen längeren Zeitraum stark belasstet.

21.09.2022

Was ist mit unserer Justiz los? Dreieinhalb Jahre nach der Tat ein sinnloser Prozess.