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  3. Prozess in Augsburg: Krawallnacht in der Maxstraße: Mann soll Zeugen mit Flasche getroffen haben

Prozess in Augsburg
13.02.2022

Krawallnacht in der Maxstraße: Mann soll Zeugen mit Flasche getroffen haben

Ein junger Mann muss sich wegen der Krawallnacht in der Augsburger Maxstraße im Juni vor Gericht verantworten. Er soll mit Flaschen geworfen haben.
Foto: Andreas Herz, dpa (Symbolbild)

Plus Ein junger Mann muss sich wegen der Krawallnacht vor Gericht verantworten. Er soll mit Flaschen geworfen haben. Ein Polizist konnte den Wurf abwehren - ein anderer Mann nicht.

Die Aufarbeitung der Augsburger Krawallnacht in der Maxstraße im vergangenen Sommer beschäftigt weiterhin die Justiz. Seit November laufen am Amtsgericht die Prozesse gegen junge Männer, die in der Nacht auf den 20. Juni 2021 an den Ausschreitungen beteiligt und etwa mit Flaschen in Richtung von Einsatzkräften geworfen haben sollen. Nun steht eine weitere Verhandlung an. Die Vorwürfe gegen einen heute 18-Jährigen sind massiv. Er soll nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft und der Polizei zwei Flaschen in Richtung der Polizisten geworfen haben, mit dem Ziel, sie zu verletzen. Ein Polizeibeamter konnte das Wurfgeschoss der Anklage zufolge durch eine Abwehrbewegung abwenden; eine andere Flasche traf demnach einen Zeugen.

In der Anklage geht es unter anderem um Landfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung; stattfinden soll der Prozess am Donnerstag vor dem Jugendschöffengericht. Bislang sind unter anderem ein 20-jähriger Äthiopier aus Augsburg, der als Einziger zuvor in Untersuchungshaft gesessen hatte, sowie ein 19-jähriger Deutscher mit türkischen Wurzeln aus dem Landkreis Günzburg verurteilt worden. Beide hatten mit Flaschen nach Einsatzkräften geworfen und den Urteilen zufolge mit ACAB-Rufen ("All Cops Are Bastards" – übersetzt "Alle Polizisten sind Bastarde") gegen die Polizei aufgehetzt. Sie erhielten nach dem Jugendstrafrecht Bewährungsstrafen und verschiedene Auflagen. Ähnliches könnte dem jetzt angeklagten 18-Jährigen drohen, eine Haftstrafe ohne Bewährung dürfte es hingegen eher nicht geben. Beim Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund; eine Jugendstraftat hat daher meist andere Strafen zur Folge als Straftaten von Erwachsenen, für die das allgemeine Strafrecht gilt.

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