Mann betitelt Karl Lauterbach als „Massenmörder“ und landet vor Gericht
Plus In einem Prozess in Augsburg ging es nun um Nachrichten in einer Gruppe des Messenger-Dienstes Telegram. Ein Mann hatte darin den Gesundheitsminister attackiert.
Politiker müssen sich im Wettstreit der Meinungen harte Kritik gefallen lassen. Die Meinungsfreiheit ist aber kein schrankenloses Grundrecht. Ein Politiker müsse sich nicht als „Massenmörder“ betiteln lassen, schrieb jetzt Amtsrichter Dominik Semsch einem 64-jährigen Augsburger ins Stammbuch, der als Mitglied der Gruppe „Kampf für unsere Zukunft“ im Messenger-Dienst Telegram Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in einem Kommentar mit den Worten „Der muss zum Tode verurteilt werden dieser Massenmörder“ beleidigt hatte. Das Urteil: eine Geldstrafe in Höhe von 2475 Euro (45 Tagessätze zu je 55 Euro).
Der Schuldspruch ist begründet mit der Neufassung des Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches, der bislang nur Verleumdungen und üble Nachreden gegen Politiker sanktioniert hat. Ab April 2021 ist auch der Tatbestand der Beleidigung (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre) vom Paragrafen 188 erfasst.
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