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  3. Prozess in Augsburg: Mann schreibt nach Kö-Attacke Hass-Mail an Kurt Gribl und erhält Geldstrafe

Prozess in Augsburg
30.07.2020

Mann schreibt nach Kö-Attacke Hass-Mail an Kurt Gribl und erhält Geldstrafe

Der gewaltsame Tod eines Mannes am Königsplatz im Dezember hat viele Menschen aufgewühlt – das bekam auch der Augsburger OB zu spüren.
Foto: Annette Zoepf (Archiv)

Die Gewalttat am Königsplatz schlug hohe Wellen. Ein Mann soll den früheren Oberbürgermeister Kurt Gribl wegen einer Traueranzeige für den Getöteten beleidigt haben.

Der tödliche Schlag am Königsplatz im vergangenen Dezember war eine Tat, die viele Menschen aufwühlte – und die wohl in den kommenden Monaten vor Gericht verhandelt werden soll. Angeklagt ist der mutmaßliche 17-jährige Haupttäter wegen des Vorwurfs der Körperverletzung mit Todesfolge. Doch bereits zuvor sollte am Donnerstag dieser Woche ein Prozess in Augsburg stattfinden, in dem die Gewalttat eine Rolle spielt. Es geht im Verfahren um eine Beleidigung zum Nachteil des früheren Oberbürgermeisters.

Kurt Gribl erhielt Hass-Nachrichten nach der Attacke vom Kö

Nach dem Tötungsdelikt vom Nikolaustag 2019 wurde der damalige OB Kurt Gribl (CSU) mit Hass-Nachrichten konfrontiert, auch Polizei und Presse sahen sich Anfeindungen ausgesetzt. Am Donnerstag sollte sich nun ein Absender vor dem Augsburger Amtsgericht wegen Beleidigung verantworten. Hintergrund der Angriffe auf den Rathauschef war damals eine Formulierung aus der Traueranzeige, die der OB für den getöteten Augsburger Berufsfeuerwehrmann aufgegeben hatte.

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Die Diskussion ist geschlossen.

30.07.2020

>>Das ist ja interessant! Bei Gewaltstraftaten und Sexualstraftaten darf lt. H. Kamm die Nationalität auf keinen Fall veröffentlicht werden, bei Beleidigungen gegen Politiker aber schon? Wirklich interessant................................<<

Und schon wieder schreiben Sie die Unwahrheit! Selbstverständlich können Sie Ihre Behauptung nicht belegen.

Raimund Kamm

30.07.2020

Als Empfänger einer Schmähschrift würde ich sie einfach ignorieren, sofern sie nicht öffentlich war und keine Drohung enthält. Eigentlich sollte ein Herr Gribel wissen, dass die Gerichte überlastet sind und nicht andere Bürgermeister dazu aufforden, das Rechssystem mit Nichtigkeiten zu fluten. Wer ein politisches Amt übernimmt weiss doch, dass er nicht überall Freunde hat.

Das unerträgliche daran ist, dass eine simple Beleidigung von einer Staatsanwaltschaft scheinbar schneller und konsequenter verfolgt wird als ein Todschlag.

30.07.2020

Nein, Sowas darf nicht ignoriert werden. Gerade wenn man solche Sachen ungestraft läßt, führt zur Verrohrung.

Wieso schneller? Die Ermittlungen sind deutlich einfacher.
Wenn Sie auf den KÖ-Vorfall hinauswollen. Allein in den ersten Tagen kamen mehrere Abläufe in Umlauf. Von den diversen Videos ganz zu schweigen. Die müssen erst sorgsam ausgewertet werden. Ansonsten kann man vor Gericht ganz schnell als Staatsanwaltschaft einpacken. Außerdem ist nicht mit einer hohen Strafe zu rechnen. Die Prügelraser auf der B12 haben Bewährung bekommen, obwohl Zeugen die Befürchtung hatten, dass sie ihr Opfer umbringen würden. Beim KÖ-Feuerwehrmann hat wahrscheinlich kein Zeuge nach dem einen Schlag den Tod des Opfers erwartet.

30.07.2020

Irgendwo widersprechen Sie sich doch selbst Harald. Sollen Bagatell- Delikte wie Beleidigung möglichst hart bestraft werden, während Schläger und Todschläger nach dem subjektivem Empfinden der Allgemeinheit vor Gericht großzügige Rabatte bekommen? Manche Leute können sich nicht beherrschen und werden verbal agressiv, ja, das ist nicht in Ordnung.
Die eigentliche Verrohung findet aber auf der Straße statt, wenn immer mehr Konflikte durch körperliche Gewalt gelöst werden. Und das wird sich nicht reduzieren, indem man den aufgebrachten Menschen unter Strafandrohung das Maul zubindet.

30.07.2020

Die eigentliche Verrohung findet auf der Straße statt wenn Konflikte mit körperlicher Gewalt ausgetragen werden.

30.07.2020

"Das unerträgliche daran ist, dass eine simple Beleidigung von einer Staatsanwaltschaft scheinbar schneller und konsequenter verfolgt wird als ein Todschlag."

Bei dieser kruden Argumentation scheint sich die Rechtslastigkeit schon sehr weit entwickelt haben.

30.07.2020

Die Verrohung erfolgt grundsätzlich erst mit Worten. Dann folgen erst Taten. War am KÖ nicht anders soweit bekannt ist.
Es hat hier jemand eine Geldstrafe bekommen. Die Täter vom KÖ werden keine Geldstrafe bekommen.
Gewalttaten gehören stärker bestraft. Der Schlag am KÖ war etwas was fast jedes Wochenende in jeder Dorfdisko oder Bierzelt vorkommt. Früher war das nicht anders.
Ein Schlag gegen den Kopf. Das dies kein Kavaliersdelikt ist und kann ernsthafte Folgen haben, hat der Fall am KÖ oder vor einigen Jahren in Neuburg gezeigt.
Qualitativ finde ich persönlich den Vorfall auf der B12 schlimmer. Dort erhielt nicht jemand nur einen Schlag sondern wurde richtig verprügelt. Gott sei Dank mit geringeren Folgen. Eine Bewährungsstrafe ist für so einen Angriff lächerlich. Ein paar Wochen der Bewährungsstrafe absitzen würde mehr Lerneffekt bringen wie die ganze Zeit frei rumlaufen.
Ausserdem ist der von Ihnen gemachte Vorwurf an die Staatsanwaltschaft nicht richtig. Der Ermittlungen zu der Beleidigung sind bei weiten nicht so umfangreich wie bei dem tödlichen Schlag. Ausserdem ist mir nicht bekannt, dass der Beleidiger in U-Hafr genommen wurde.

30.07.2020

@Richard: Ihre unverschämte Anspielung können Sie bahalten. Die Gesellschaft gehört, da ja nun der Staat das Gewaltmonopol hat, konsequent vor Gewalttätern geschützt.
Seien Sie froh, wenn Sie nie Opfer einer Gewalttat werden und sich nie mit der Realität auseinandersetzen müssen.

30.07.2020

Naja, wenn schon "Gribl" und "Totschlag" unüberwindliche orthographische Hindernisse darstellen...

31.07.2020

Lieber Gerold,

"Ihre unverschämte Anspielung können Sie bahalten."

weshalb ihre verbale Entgleisung?
Sie kennen sicher Beispiele zu ihrer Behauptung, wo eine Staatsanwaltschaft scheinbar eine simple Beleidigung schneller und konsequenter verfolgt als ein Totschlag. Ansonsten wäre zu befürchten, dass ihre subjektive Wahrnehmung ihnen einen Streich gespielt hat.

29.07.2020

Gut, dass hier die Staatsanwaltschaft handelt! Wir müssen auch mit dem Strafrecht dafür sorgen, dass unsere Kommunikation nicht weiter verroht.
Interessant wäre gelegentlich eine Statistik über die ermittelten Absender solcher beleidigender Mails: Geschlecht? Alter? Nationalität? Berufsstand?

Raimund Kamm

29.07.2020

Nach der Nationalität fragen ist aber jetzt nicht pc, oder? "Männer" muss reichen.

30.07.2020

Was wollen Sie denn mit einer solchen Statistik Gutes und Sinnvolles erreichen, Herr Kamm?

30.07.2020

"Interessant wäre gelegentlich eine Statistik über die ermittelten Absender solcher beleidigender Mails: Geschlecht? Alter? Nationalität? Berufsstand?"
.
Das ist ja interessant! Bei Gewaltstraftaten und Sexualstraftaten darf lt. H. Kamm die Nationalität auf keinen Fall veröffentlicht werden, bei Beleidigungen gegen Politiker aber schon? Wirklich interessant................................

30.07.2020

Der Punkt Nationalität muss aber differenziert erfasst werden:

A-tens) Deutscher (Angabe Bundesland)
B-tens) Ausländer (Angabe Nationalität)
C-tens) Ausländer mit deutschem Pass (dto)

lol

31.07.2020

@ RAIMUND KAMM

Es verwundert schon sehr, dass hier entgegen sonstiger Gepflogenheit so vehement gegen die Nennung der Nationalität bei Verfassern bzw. -innen von Hassmails und dgl. Stellung bezogen wird.
Vielleicht könnte damit das verbreitete "Vorurteil" etwas entkräftet werden, es handelt sich dabei vorwiegend um sog. "native German's" ohne Migrationshintergrund . . .