Staatsanwältin Pia Kurtenbach findet in ihrem Plädoyer drastische Worte. Der Angeklagte habe das 16-jährige, nahezu wehr- und besinnungslose Mädchen in eine Wohnung „verschleppt“ und es dort dreimal vergewaltigt. Das Opfer sei ihm schutzlos ausgeliefert gewesen. Man sei sprachlos, wie so etwas habe passieren können. Damit spricht die Anklägerin die Tatsache an, dass in jener Julinacht 2025 die beiden Freunde des Angeklagten und die Freundin des Opfers dem sexuellen Übergriff tatenlos zusahen. Pia Kurtenbach fordert nach zweitägiger Verhandlung eine Jugendstrafe von fünfeinhalb Jahren für den 19 Jahre alten, aus Afghanistan stammenden Mann. Dem schließt sich die Anwältin des Opfers, Isabel Kratzer-Ceylan, an. Der Übergriff sei für ihre Mandantin ein „traumatisches Erlebnis“ gewesen, dessen Folgen sie noch heute spüre. Das Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Silvia Huber kommt letztlich zu einer milderen Sanktion.
Am zweiten Verhandlungstag hat das Gericht die 16 Jahre alte Freundin des geschädigten Mädchens geladen. Sie erzählt, wie das spätere Opfer betrunken in den Anlagen am Königsplatz gelegen sei. „Sie konnte weder laufen noch alleine aufstehen“, schildert sie. Der Angeklagte habe dann ihre Freundin auf die Schultern gelegt. Dann sei man zusammen mit den beiden Kumpeln des 19-Jährigen in eine Wohnung am Oberen Graben gegangen. „Ich ging mit, weil ich sie nicht allein lassen wollte. Ich wollte auf sie aufpassen“, begründet die Zeugin.
Junger Mann soll 16-Jährige vom Königsplatz in Wohnung „geschleppt“ haben
Was dann in der Wohnung genau geschah, daran will sich die Zeugin zunächst nicht so recht erinnern. Erst als Richterin Huber sie mehrmals unmissverständlich auffordert, mit der Wahrheit herauszurücken, schildert sie, wie der Angeklagte mit der schlafenden 16-Jährigen unter einer Decke offensichtlich dreimal Geschlechtsverkehr hatte. „Ich bin auf die Toilette und habe geweint, weil ich nichts machen konnte, weil ja drei Männer da waren“. Die beiden Freunde des Angeklagten hätten zugeschaut, einer habe dann auch mit der Geschädigten schlafen wollen, was allerdings nicht geschah.
Nach einer Sitzungspause lässt der Angeklagte über seinen Anwalt Hannes Maletzke erklären, er sei „innig mit dem Mädchen am Boden gelegen“. Aber: Was dann dort genau passiert ist, wisse er nicht mehr. Er sei sich aber sicher, nichts gegen den Willen des Mädchens gemacht zu haben. Dass es in jener Nacht zu einer sexuellen Handlung kam, beweist ein DNA-Gutachten. Im Slip des Opfers waren Spuren, die das DNA-Muster des Angeklagten aufwiesen.
19-Jähriger ist in einem anderen Gerichtsprozess beteiligt – als Opfer
Am zweiten Verhandlungstag findet sich der Angeklagte in einer völlig ungewohnten Doppelrolle wieder. Am Vormittag wird er als Zeuge in einem Prozess vor der Jugendkammer des Landgerichts im Sitzungssaal 170 vorgeführt. Wenige Wochen vor seiner Verhaftung im Oktober 2025 war er – wiederum am Königsplatz – von zwei Landsleuten mit Messern angegriffen und verletzt worden. Die beiden Afghanen sind nun des versuchten Totschlags angeklagt. Der Prozess dauert voraussichtlich bis zum 22. Mai. Nachdem der 19-Jährige als Opfer einer Bluttat ausgesagt hat, muss er wenig später in einem Sitzungssaal ein Stockwerk tiefer wieder auf der Anklagebank Platz nehmen. Dort sitzt er zumeist still, den Kopf vornüber auf den Tisch gebeugt. Dem Bericht der Jugendgerichtshilfe zufolge ist er Anfang 2022 aus Afghanistan vor den Taliban geflohen, nachdem sein Vater getötet worden sei.
In den Plädoyers finden sich unterschiedliche Sichtweisen wieder. Während Staatsanwältin Pia Kurtenbach eine nach dem Jugendstrafrecht relativ hohe Strafe von fünfeinhalb Jahren fordert, sieht Verteidiger Hannes Maletzke das Geschehen doch anders. „Es ist klar, dass damals etwas passiert ist. Das beweist auch das DNA-Gurtachten“, räumt er ein. Aber: „Was sich genau unter der Bettdecke abgespielt hat, ob es wirklich zum Geschlechtsverkehr gekommen ist, das bleibt Spekulation.“ Sein Mandant sei deshalb nicht wegen Vergewaltigung, sondern wegen eines sexuellen Übergriffs zu verurteilen. Eine Bewährungsstrafe von „unter zwei Jahren“ sei ausreichend.
Prozess in Augsburg wegen Vergewaltigung: Afghane wird verurteilt
Das Jugendschöffengericht verurteilt den 19-Jährigen schließlich wegen eines einzigen Falles der Vergewaltigung, Freiheitsberaubung und Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von drei Jahren. Zugunsten des Angeklagten gehe das Gericht von einem „einmaligen Tatkomplex“ aus. Der Angeklagte habe sehr wohl erkannt, dass das Opfer „nicht mehr ganz bei den Sinnen war“, er habe diese hilflose Lage schamlos ausgenutzt. Aufgrund der Beweisaufnahme könne man davon ausgehen, dass es tatsächlich zu Geschlechtsverkehr gekommen sei und damit der Tatbestand der Vergewaltigung erfüllt sei, fasst Richterin Huber zusammen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
AnmeldenSie haben noch kein Konto? Kostenfrei registrieren