Die Stadt Augsburg geht davon aus, dass die anstehende Sanierung der Freilichtbühne den Bestandsschutz hinsichtlich des Lärmschutzes nicht hinfällig machen wird. Wie berichtet gab es in der Vergangenheit erhebliche Vorbehalte, zusätzliche Konzerte zuzulassen, nachdem die Stadt Klagen von Nachbarn befürchtete. Man werde im Zuge der Sanierung notwendige schalltechnische Untersuchungen vornehmen und erforderliche Verbesserungen einplanen, so die Stadt. Grundsätzlich gehe man auch von einem rückwirkenden Bestandsschutz für die Spielstätte aus, auch wenn diese in großen Teilen erneuert wird.
Augsburg
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