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Fußball-Regionalligist TSV Schwaben Augsburg behält Punkte: Schiedsgericht weist Klagen der Rivalen ab

Regionalliga Bayern

Der Fußball-Regionalligist TSV Schwaben darf die Punkte behalten

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    Die Schwaben können jubeln. Das Schiedsgericht hat entschieden, dass sie die Punkte behalten dürfen.
    Die Schwaben können jubeln. Das Schiedsgericht hat entschieden, dass sie die Punkte behalten dürfen. Foto: Dietmar Ziegler

    Die Schiedsklagen gegen den bayerischen Fußball-Regionalligisten TSV Schwaben Augsburg sind abgewiesen worden. Das teilte das Ständige Schiedsgericht der Regionalliga am Donnerstagnachmittag mit. Die klagenden Fußballclubs FC Schweinfurt 1905, Türkgücü München, Wacker Burghausen und FC Eintracht Bamberg hatten sich im Wege der Schiedsklage gegen die Spielwertungen nach Ausgang gewandt und strebten eine Spielumwertung zu ihren Gunsten an.

    Anlass waren angezeigte Verstöße des TSV Schwaben Augsburg gegen die sogenannte „U23-Regel“. Mit den heutigen Schiedssprüchen haben die sportlichen Ergebnisse der betroffenen Pflichtspiele weiterhin Bestand. Schwaben-Präsident Hans-Peter Pleitner, selbst Rechtsanwalt, zeigte sich zufrieden: „Obwohl ich immer davon überzeugt war, dass wir am Ende Recht bekommen werden, sind wir mit der abschließenden Entscheidung doch sehr erleichtert. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wurde gewahrt.“

    Wenige Stunden vor dem Saisonfinale in der Fußball-Regionalliga Bayern hat das Ständige Schiedsgericht des Bayerischen Fußball-Verbandes endlich für Klarheit gesorgt. Mit dem Urteil der letzten sportgerichtlichen Instanz behalten die Siege der Schwaben gegen Schweinfurt (4:3), Türkgücü (3:1), Burghausen (3:2) und Bamberg (2:0) ihre Gültigkeit.

    Aufsteiger Schwaben (39 Zähler) hat damit vor dem Saisonfinale am Samstag (14 Uhr) zu Hause gegen den FC Bayern München II in eigener Hand, mit einem Sieg den direkten Klassenerhalt klarzumachen. Für Meister und Drittliga-Aufsteiger Schweinfurt und Burghausen hat das Urteil keinen sportlichen Belang mehr. Türkgücü München war ohnehin sportlich abgestiegen und hatte aufgrund seiner Stadionprobleme mit diversen Spielabsagen erst gar keine Regionalliga-Lizenz mehr erhalten. Bamberg hat zwar noch eine Klage gegen die 1:2-Niederlage gegen die DJK Vilzing laufen, die Vilzinger sollen auch gegen die U23-Regelung verstoßen haben. Doch ist die nach dem Urteil des Schiedsgerichtes wohl chancenlos. Damit wäre Bamberg wohl abgestiegen. Eine Chance hätten die Bamberger dann noch: Wenn die SpVgg Greuther Fürth in der 2. Liga noch in die Abstiegsrelegation rutscht und in die 3. Liga absteigen würde, dann würde die Profireserve des Kleeblatts automatisch ans Tabellenende gesetzt werden und müsste in die Bayernliga absteigen. Dann würde Bamberg noch in die Relegation rutschen.

    TSV Schwaben hat gegen die U23-Regel verstoßen. Das ist unstrittig

    Mit dem Urteil des Schiedsgerichtes ist ein monatelanges Hin und Her zu Ende gegangen, dass kein gutes Licht auf die Rechtsprechung im Verband warf. Der TSV Schwaben hatte unstreitig gegen die U23-Regel der Regionalliga-Ordnung verstoßen. In dem Statut heißt es, dass auf dem elektronischen Spielbericht unter den 20 Spielern mindestens vier Spieler aufgeführt sein müssen, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, noch kein A-Länderspiel für einen anderen Nationalverband bestritten und am 30. Juni vor Beginn des Spieljahres das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ihren Fehler in den vier Partien gaben die Schwaben auch zu.

    Erstinstanzlich hatte das Sportgericht Bayern die vier Partien zugunsten der Augsburger Gegner gewertet und eine Geldstrafe von 600 Euro verhängt. Daraufhin war der TSV Schwaben in Berufung gegangen, der das Verbandssportgericht (VSG) im Punkt der Spielwertungen stattgegeben hatte. Zwei Punkte waren ausschlaggebend: die Verhältnismäßigkeit und der mögliche Verstoß gegen EU-Recht (Arbeitnehmerfreizügigkeit). Gegen dieses Urteil waren die vier Vereine vor das Schiedsgericht gezogen. Dies hat aber das Urteil des VSG nun bestätigt und festgestellt, dass die U23-Regel gegen EU-Recht verstoße, was der BFV nun prüfen wird.

    Im Bayerischen Fußball Verband rumort es

    Das langwierige Verfahren hatte auch innerhalb des Verbandes hohe Wellen geschlagen. In einer dreiseitigen anonymen Anzeige, die der Redaktion vorliegt, wird einem Mitglied des Präsidiums vorgeworfen, es habe sich in das erstinstanzliche Verfahren „zu Lasten des TSV Schwaben Augsburg eingemischt und so die Unabhängigkeit der BFV-Rechtssprechung verletzt“. Des Weiteren wird thematisiert, dass Drohungen ausgesprochen wurden, das Verbandssportgericht aufgrund des zweitinstanzlichen Urteils auszuwechseln. Beides sei ein Angriff auf die Demokratie. Der BFV erklärte auf Anfrage dass im betreffenden Sportgerichtsverfahren durch den Verbandsanwalt in erster und zweiter Instanz Anträge gestellt wurden, die die Position des Verbandes darlegen . „Eine Einflussnahme des Präsidenten oder anderer Mitglieder des Präsidiums erfolgte nicht“, wird der Vorsitzende des Sportgerichts Bayern in der Stellungnahme zitiert.

    Die Anzeige ist inzwischen zu den Akten gelegt. „Tatsächliche Anhaltspunkte zur Weiterverfolgung haben sich für die Verbandsanwaltschaft nicht ergeben“, teilte der BFV mit. Ob damit Ruhe beim BFV einkehrt?

    Die Begründung im Wortlaut:
    Die heutigen klageabweisenden Schiedssprüche beruhen im Wesentlichen auf folgenden Erwägungen: Das Ständige Schiedsgericht für die Regionalliga in Bayern sah in der BFV-Rechts- und Verfahrensordnung grundsätzlich eine ausreichende Grundlage, um eine Spiel(um)wertung als Sanktion eines unsportlichen Verhaltens aus-zusprechen. Bei der erforderlichen Abwägung zum Strafmaß kam das Schiedsgericht wie das Verbands-Sportgericht zum Ergebnis, dass im Streitfall eine Spielumwertung keine angemessene Sanktion darstelle. Das notwendige schwerwiegende unsportliche Verhalten, das geeignet ist, unmittelbaren Einfluss auf den Spielausgang zu nehmen, fehle. Es handele sich um einen fahrlässigen Verstoß ohne spürbaren Einfluss auf den sportlichen Wettbewerb. Ein unsportliches Verhalten könne grundsätzlich darin liegen, die U23-Regel bewusst zu missachten in der Erwartung, dafür aus Rechtsgründen nicht bestraft zu werden. Ein solcher Fall liege hier aber nicht vor.

    Weiter kam das Ständige Schiedsgericht für die Regionalliga in Bayern zum Ergebnis, dass die U23-Regel gegen EU-Recht, insbesondere die Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Art. 45 AEUV, verstoße und schon deshalb keine Sanktionen auslösen könne. Die Regionalliga sei eine Art Sprungbrett für den Profisport, weshalb die diesbezüglichen Regelungen des BFV in den Anwendungsbereich der EU-Grundfreiheiten fielen. Es sei vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) als legitimes Ziel anerkannt, die Ausbildung und Förderung junger Berufsspieler zu unterstützen. Ein rein auf die Nationalität abstellendes Kriterium zur Förderung der Auswahlmannschaften eines Nationalstaats stelle jedoch eine unmittelbare Diskriminierung dar, die nicht im europäisch verstandenem Allgemeinwohlinteresse liege. Die U23-Regel sei zur Förderung von Ausbildung und Nachwuchs in ihrer Ausgestaltung unverhältnismäßig. So könnte man das Ziel zum Beispiel mit einer „Homegrown-Player-Regelung“ - die auf die lokale Ausbildung, nicht auf die Nationalität abzielt - besser erreichen.

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