Der Aufschrei der betroffenen Vereine war nach der Urteilsverkündung des Verbandssportgerichts des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) laut und deftig. Die zweite Instanz der Verbandsgerichtsbarkeit hatte das erste Urteil gegen den Fußball-Regionalligisten TSV Schwaben Augsburg nach einem Verstoß gegen die U23-Regelung der Regionalliga-Spielordnung einkassiert. Im Dezember hatte das Sportgericht die vier Siege gegen den 1. FC Schweinfurt 05, Türkgücü München, FC Eintracht Bamberg und Wacker Burghausen jeweils mit 0:2 gegen die Schwaben gewertet und je 200 Euro Geldstrafe erhoben.
800 Euro Geldstrafe für den TSV Schwaben blieben übrig
Jetzt blieben nach einem Einspruch der Schwaben „nur“ noch die 800 Euro Geldstrafe über. Die Schwaben hatten sich dafür die Dienste der renommierten Anwaltskanzlei für Sportrecht, Schickhardt, gesichert. Und das Verbandssportgericht folgte in den entscheidenden Teilen deren Argumentation. Die Spielwertungen, so die Rechtsauffassung des Verbandssportgerichts, seien nicht verhältnismäßig gewesen. In der Begründung heißt es, eine Umwertung des Spiels sei gar nicht möglich. Diese sei ausschließlich bei den „Verstößen Spielabbruch, Spielausfall und Nichtantritt“ zu verhängen. Auf elf Seiten wurde das Urteil ausführlich begründet.
Schwaben-Gegner schieben Frust
Das änderte nicht den Frust der Gegner. Burghausens Geschäftsführer Andreas Huber klagte. „Das jetzige Urteil ist ein Schlag ins Gesicht für die Nachwuchsförderung und schafft natürlich extreme Unsicherheit. Wichtig ist, dass es schnellstmöglich eine saubere Lösung gibt und die Unklarheiten beseitigt werden.“ Denn Fakt ist: es gibt keine klare Rechtslage.
Bambergs Vorstand Sascha Dorsch schimpfte via Vereins-Homepage: „Für uns sieht es so aus, als kann man die Spielordnung dehnen, wie man es gerne möchte, wenn man sich nur juristisch gut beraten lässt. Warum zahlt Augsburg nun eine Geldstrafe, wenn sie doch nichts falsch gemacht haben?“
Schwaben-Präsident Hans-Peter Pleitner wehrt sich
Das wollte Schwaben-Präsident Hans-Peter Pleitner, selbst Rechtsanwalt, so nicht stehen lassen. „Ich finde es bodenlos, was da teilweise von sich geben wurde“, erklärte er gegenüber unserer Redaktion. „Es ist in diesem Verfahren nicht darum gegangen, dass wir alles richtig gemacht haben. Nein, wir haben es nicht richtig gemacht, wir haben es falsch gemacht. Und wir sind bestraft worden“, erklärte er und fügte an: „Die anderen betroffenen Vereine tun so, als ob Schwaben unbestraft herausgegangen wäre. Wir sind bestraft worden. Wir haben eine Geldstrafe bekommen, die hat der BFV zu niedrig angesetzt. Dafür können wir nichts.“

Man hätte auch eine Geldstrafe von 1000 oder 1500 Euro akzeptiert. Pleitner: „Wir teilen die Meinung, dass man eine höhere Geldstrafe hätte aussprechen müssen, aber die Spielwertungen ware nicht verhältnismäßig.“
Dass jetzt die Konkurrenten die letzte Instanz, das BFV-Schiedsgericht, das am Oberlandesgericht in Nürnberg beheimatet ist, anrufen, kann Pleitner nachvollziehen: „Wenn ich der Ansicht bin, dass es nicht richtig ist, dann kann ich Einspruch einlegen. Dafür gibt es den Rechtsweg und die Rechtsmittel. Mich stört nur, dass man so tut, dass wir straffrei rausgegangen wären. Das stimmt nicht.“
1. FC Schweinfurt 05 und FC Eintracht Bamberg wollen auf jeden Fall Einspruch einlegen
Tabellenführer Schweinfurt hat bereits angekündigt, Einspruch in Nürnberg einzulegen. „Sollte dies geschehen“, erklärte BFV-Pressesprecher Fabian Frühwirth, „sind wir Verfahrensbeteiligte und werden vom Gericht postalisch informiert.“ Dies wird aber wohl bald geschehen. Dann könnten sich die Vereine vor dem Einzelrichter wiedersehen. Dessen Urteil ist dann bindend. Das haben die Vereine mit der Teilnahme an der Regionalliga unterschrieben.
Schon am Samstag (14 Uhr) erwartet der TSV Schwaben im Rosenaustadion Bamberg. Die Schwaben sind mit 30 Punkten Tabellen-Neunter, die Bamberger mit 18 Punkten Vorletzter. Die drei Punkte am Grünen Tisch würden ihnen auf jeden Fall guttun.
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