In der Tabelle der Regionalliga-Bayern, die man über die offizielle Homepage des Bayerischen Fußball-Verbandes aufrufen kann, stehen der FC Augsburg II und der TSV Schwaben einträchtig mit 25 Punkten auf Platz 12 und 13. Damit hat man sich zwar bislang nicht aller Abstiegssorgen entledigt, aber doch ein gewisses Polster auf die Relegationsränge. Es gibt allerdings auf dem bekannten Fußball-Portal Fupa.net eine Tabelle, da ist der TSV Schwaben mit nur 16 Punkten Vorletzter und es könnte noch schlimmer kommen.
Zur Erinnerung: Das Sportgericht Bayern des Bayerischen Fußball-Verbands (BFV) hat im vergangenen Herbst bei den Spielen gegen den 1. FC Schweinfurt 05 (4:3), Türkgücü München (3:1) und den SV Wacker Burghausen (3:2) eine Spielwertung zugunsten der Gegner vorgenommen. Damit fehlen dem TSV Schwaben neun Punkte. Die Fupa-Tabelle hat dieses Urteil berücksichtigt, die BFV-Homepage bisher nicht, da die Schwaben Einspruch eingelegt haben.
Die Sportrichter sanktionierten damals den Verstoß gegen die U23-Regelung der Regionalliga-Ordnung. Dort heißt es, dass auf dem elektronischen Spielbericht unter den 20 Spielern mindestens vier Akteure aufgeführt sein müssen, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, noch kein A-Länderspiel für einen anderen Nationalverband bestritten haben und die am 30. Juni vor Beginn des Spieljahres das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das war nicht der Fall, so wurden zunächst die drei Partien mit 0:2 gegen den TSV Schwaben gewertet.
Der Augsburger Traditionsverein ging zeitnah in die Berufung, der Fall liegt nun seit Ende des vergangenen Jahres beim Verbandssportgericht und ein schnelles Ende scheint im Moment nicht in Sicht. Nach der Berufung der Schwaben wurden die beteiligten Vereine zu weiteren Stellungnahmen aufgefordert, dies allein zeigt schon, wie kompliziert der Fall wohl auch für die Sportrichter im Freistaat ist.
Eintracht Bamberg ist jetzt auch mit im Boot
Jetzt berichtet die Süddeutsche Zeitung, dass sich auch Eintracht Bamberg (2:0 für die Schwaben) den drei protestierenden Klubs angeschlossen hat, sodass dem Augsburger Klub am Ende sogar insgesamt zwölf Punkte abhandenkommen könnten. Die Schwaben wollen und werden weiter kämpfen. „Bamberg kann ich bestätigen. Wir haben von Tag eins an unseren Fehler eingestanden, jetzt können wir nur abwarten“, will sich Fußballchef Max Wuschek nicht viel über das laufende Verfahren äußern. Doch für ihn und andere Experten steht das Urteil des BFV in keinem Verhältnis zur Schwere des Vergehens.
Kanzlei Schickhardt vertritt den TSV Schwaben
Deshalb hat sich der Verein unter der Führung von Schwaben-Präsident Hans-Peter Pleitner, selbst Rechtsanwalt, dazu entschlossen, eine der renommiertesten deutschen Kanzleien für Sportrechtsfragen zu kontaktieren: die Kanzlei Schickhardt aus Ludwigsburg. Den Fall bearbeitet Rechtsanwalt Dr. Thomas Himmer. Im Schwabenritter, der Vereinszeitschrift der Violetten, wird der Rechtsanwalt wie folgt zitiert: „Die streitgegenständliche U23-Vorschrift ist evident europarechtswidrig und hätte daher keine Anwendung finden dürfen. Im Übrigen leiden die Urteile an Rechtsfehlern und sind daher insbesondere hinsichtlich der Spielwertungen aufzuheben.“ Das klingt nach harten Bandagen und viel Gegenwind für die Sportrichter. Wenn das Verbandssportgericht das erste Urteil bestätigt, könnte der Rechtsweg für den TSV Schwaben noch lange nicht zu Ende sein. Nächste Instanzen wären das BFV-Schiedsgericht oder ein Gericht des Deutschen Fußballbundes (DFB). Das klingt nach einem Instanzen-Marathon bis zur Entscheidung.
Regionalliga startet am 22. Februar wieder
Dann hätte auch der Bayerische Fußball-Verband ein großes Problem. Am 22. Februar erfolgt der Anpfiff zur Frühjahresrunde in der Regionalliga Bayern. Nicht ausgeschlossen, dass über Auf- und Abstieg aus der Regionalliga irgendwann ein Sportgericht entscheiden muss.
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