Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Auto
  3. Rechenformel hilft: Kfz-Versicherung: So erkennen Sie eine versteckte Erhöhung

Rechenformel hilft
17.11.2023

Kfz-Versicherung: So erkennen Sie eine versteckte Erhöhung

Wer wissen will, ob sich in der Beitragsrechnung der Kfz-Police eine Preiserhöhung versteckt, rechnet besser nach.
Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Aktuell erhalten viele Versicherte ihre Beitragsrechnung für die Kfz-Police 2024. Doch ob sich ein Beitrag erhöht hat, lässt sich nicht immer sofort feststellen - eine Rechenformel hilft.

Da liegt sie im Briefkasten, die Rechnung für die Kfz-Versicherung. Puh, Glück gehabt, kein höherer Betrag als letztes Jahr. Aber Vorsicht, dahinter und sogar hinter einer niedrigeren Summe als im Vorjahr kann sich eine Preiserhöhung verstecken, informiert "Finanztip". Dann könnte der Versicherer Rabatte etwa nach einem unfallfreien Jahr und damit günstigeren Beitragssätzen mit einer Erhöhung bereits verrechnet haben.

Der Vergleichsbetrag kann sich gut verstecken

Zwar muss der Anbieter so eine versteckte Erhöhung auf der Rechnung ausweisen - separat für Kasko und Haftpflicht - und einen Vergleichsbetrag aus dem Vorjahr nennen. "Doch der ist im Rechnungsformular häufig nicht so einfach zu finden", sagt Hermann-Josef Tenhagen als Chefredakteur des Geldratgebers.

Nur wenn der aktuelle Betrag im Vergleich nicht gestiegen ist, hat keine Preiserhöhung stattgefunden. Ist er gestiegen, hat man ein Sonderkündigungsrecht, das einen Monat ab Zugang der Rechnung gilt.

Vergleichsbetrag mit Rechenformel selbst ausrechnen

Mit einer Rechenformel kann man den Vergleichsbetrag aber auch selbst ausrechnen: Dazu multipliziert man den alten Beitrag in Euro mit dem neuen Beitragssatz in Prozent und teilt durch den alten Beitragssatz.

Beispiel für eine Kfz-Haftpflicht: Der alte Beitrag beläuft sich auf 500 Euro und auf der neuen Rechnung stehen nur 480 Euro. Der Versicherte stieg aber von der Schadenfreiheitsklasse (SF) 2 (alter Beitragssatz: 49%/0,49) in die SF-Klasse 3 (neuer Beitragssatz: 46%/0,46) auf.

Die Rechnung lautet: 500 Euro x 0,46 geteilt durch 0,49 ist gleich 469,39 Euro. Hier ist der Vergleichsbetrag kleiner als der neue Rechnungsbetrag - also gab's eine versteckte Beitragserhöhung.

Themen folgen

Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.

Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.