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  3. Reise: Autofahren im Ausland: Was Osterurlauber wissen müssen

Reise
08.04.2022

Autofahren im Ausland: Was Osterurlauber wissen müssen

Ob Italien oder Spanien: Jedes EU-Land hat seine eigenen Verkehrsregeln - und die sind teilweise recht komplex und kurios.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa

Reise Mit dem Auto in die Ferien: Das kann teuer werden, wenn man landesspezifische Regeln missachtet. Ein Überblick.

Ob Tempolimits, Parkverbote oder Mautgebühren – jedes EU-Land hat seine eigenen Regeln und die sind teilweise recht kurios. So können laut ADAC in Frankreich Parkknöllchen in der Bar Tabac beglichen werden, in Spanien gibt es bei schneller Bezahlung Rabatt. In Italien kann bei zu viel Promille am Steuer schlimmstenfalls das Auto zwangsversteigert werden.

Einige Aspekte und Besonderheiten, die Reisende im Blick haben sollten:

Mautgebühren und Durchfahrtsverbote

Auch wer ein Land nur durchreist, sollte sich über mögliche Mautregeln informieren. Laut dem Europäischen Verbraucherzentrum gibt es etwa in Italien auf der Autobahn Autostrada Pedemontana keine Mautstellen mehr.

Die Fahrzeuge werden elektronisch erfasst, man bezahlt per App oder online. Wer nicht innerhalb von 14 Tagen zahlt, dem droht ein Mahn- und Inkassoverfahren.

In Schweden gibt es etwa in Stockholm und Göteborg eine City-Maut. Sie wird automatisch erhoben, sobald man die Kontrollstation passiert. Die Rechnung kommt per Post.

Im historischen Zentrum einiger italienischer Städte wie Florenz oder Rom gibt es Ein- und Durchfahrtsverbote zu bestimmten Zeiten, die per Video überwacht werden. Wessen Hotel in solch einer Zone liegt, der kann bei rechtzeitiger Nachfrage aber eine Zufahrtsgenehmigung erhalten.

Geldbuße beim Rauchen im Auto

In einigen Ländern drohen beim Rauchen im Auto empfindliche Geldbußen, zum Teil bis zu mehreren Hundert Euro. In Griechenland etwa ist das Rauchen verboten, wenn Kinder unter zwölf Jahren mit im Auto sitzen.

In Italien bleiben Autos grundsätzlich rauchfrei, wenn Schwangere oder Minderjährige dabei sind. In Österreich liegt die Grenze bei 18 Jahren und im Wiederholungsfall schnellt die Strafe noch einmal deutlich nach oben.

Tempolimits und deren Ausnahmen

Wer im Ausland ein Tempolimit überschreitet, muss ohnehin meist tief in die Tasche greifen. Für Fahranfänger gelten oft noch einmal Sonderregelungen. So gibt es nach ADAC-Angaben in Frankreich, Italien und Kroatien spezielle Geschwindigkeitsbegrenzungen.

In Frankreich wiederum gelten teils bei Nässe andere Tempolimits als auf trockener Straße.

Dafür dürfen in Österreich Elektroautos zum Teil schneller fahren. Das 100-Stundenkilometer-Tempolimit auf manchen Strecken dürfen auch Fahrer aus dem Ausland ignorieren. Voraussetzung: Sie müssen ein E-Kennzeichen am Wagen haben. Die Tempolimit-Ausnahme gilt aber nur für reine E-Autos, nicht für Hybrid-Fahrzeuge mit deutschem E-Kennzeichen.

Knöllchen für Falschparker und wie sie bezahlt werden

Wer nicht gut informiert ist, wird schnell zum Parksünder. So gelten in Griechenland Halteverbotsschilder mit einer senkrechten Linie in der Mitte in ungeraden Monaten, die mit zwei Linien dagegen in geraden. Übrigens verdoppeln sich hier generell Geldbußen, wenn nicht innerhalb von zehn Tagen bezahlt wird. Dagegen gibt es in Spanien 50 Prozent Rabatt, wenn innerhalb von 20 Tagen gezahlt wird.

In Frankreich können Falschparker ihre Knöllchen gleich im Tabakladen (der Bar Tabac) vor Ort zahlen, dort gibt es auch eine Quittung. Wer später bezahlt, für den wird es teurer. Genaue Infos für das eigene Reiseziel und die Transitländer gibt es beim ADAC. Das Europäische Verbraucherzentrum stellt alle Infos zu den EU-Ländern auf der Auto-App.eu zur Verfügung. (dpa)

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