Augsburger Allgemeine Stadt
Klaus Utzni
Freier Mitarbeiter
Klaus Utzni war jahrelang Polizei- und Gerichtsreporter in der Lokalredaktion Augsburg. Nun arbeitet er als freier Mitarbeiter. Seine Schwerpunkte liegen bis heute in den Bereichen Polizei und Gericht.
Artikel von Klaus Utzni
Bauchlandung mit hochfliegenden Plänen
Augsburg/Friedberg Es waren ehrgeizige Pläne mit einem gigantischen Projekt: Für sage und schreibe 400 Millionen Euro wollte die Immos Group aus Wil in der Schweiz Ende 2003 am Friedberger Baggersee einen riesigen Freizeitpark aus dem Boden stampfen. Hunderte von Arbeitsplätzen sollten entstehen. Doch schon wenige Monate später platzten die großspurigen Träume wie eine Seifenblase. Die Projektfirma ging in Konkurs. Fast sechs Jahre danach stand gestern der damalige Geschäftsführer, ein 47-jähriger Schweizer, wegen Betrugs und Bankrotts vor Gericht.
Bauchlandung mit hochfliegenden Plänen
Augsburg/Friedberg Es waren ehrgeizige Pläne mit einem gigantischen Projekt: Für sage und schreibe 400 Millionen Euro wollte die Immos Group aus Wil in der Schweiz Ende 2003 am Friedberger Baggersee einen riesigen Freizeitpark aus dem Boden stampfen. Hunderte von Arbeitsplätzen sollten entstehen. Doch schon wenige Monate später platzten die großspurigen Träume wie eine Seifenblase. Die Projektfirma ging in Konkurs. Fast sechs Jahre danach stand gestern der damalige Geschäftsführer, ein 47-jähriger Schweizer, wegen Betrugs und Bankrotts vor Gericht.
Bauchlandung mit hochfliegenden Plänen
Augsburg/Friedberg Es waren ehrgeizige Pläne mit einem gigantischen Projekt: Für sage und schreibe 400 Millionen Euro wollte die Immos Group aus Wil in der Schweiz Ende 2003 am Friedberger Baggersee einen riesigen Freizeitpark aus dem Boden stampfen. Hunderte von Arbeitsplätzen sollten entstehen. Doch schon wenige Monate später platzten die großspurigen Träume wie eine Seifenblase. Die Projektfirma ging in Konkurs. Fast sechs Jahre danach stand gestern der damalige Geschäftsführer, ein 47-jähriger Schweizer, wegen Betrugs und Bankrotts vor Gericht.
Geplatzte Blütenträume
"Die Farbe ist gut gelungen. Ganz so schlecht schauen die nicht aus." Vor Richterin Rita Greser liegt ein Bündel mit 74 gefälschten 100-Euro-Noten. Die grünen "Blüten" haben allerdings einen markanten Fehler: Sie sind nur auf einer Seite bedruckt. Sind die falschen Hunderter aber auch Falschgeld im Sinne des Gesetzes? Ein Prozess vor einem Schöffengericht sollte auch diese Frage klären.
Kunden in die Pfanne gehauen
Augsburg "Tarnen, Täuschen, Abkassieren" - mit diesem Slogan warnen Verbraucherzentralen vor sogenannten Kaffeefahrten, jenen zweifelhaften Vergnügungsreisen per Bus, bei denen am Ende den Teilnehmern überteuerte Waren aufgeschwatzt werden. Ein Prozess gestern vor dem Augsburger Amtsrichter Roland Fink gab Einblicke in die oft zwielichtigen Machenschaften der Veranstalter.
Teurer Schaufelwurf
Augsburg Das Notwehrrecht billigt jedem Bürger zu, sich gegen Angriffe auf Rechtsgüter wie das Leben, die Freiheit oder das Eigentum mit angemessenen Mitteln zur Wehr zu setzen. Doch dieses verbriefte Recht hat Grenzen. Das zeigte jetzt ein Prozess vor Amtsrichterin Dr. Claudia Mainzer.
Nazi-Größe als Märtyrer verherrlicht
Die Grenzen zwischen dem Recht auf freie Meinung und einer politischen Straftat sind häufig umstritten. Vor allem Anhänger rechtsextremer Gruppierungen beschäftigen immer wieder die Gerichte. Sechs Männer im Alter zwischen 18 und 38 Jahren saßen jetzt vor Jugendrichter Bernhard Kugler, weil sie im August 2007 im Stadtgebiet Plakate klebten, auf denen Hitlers Stellvertreter Rudolf Heß verherrlicht wurde. Es war eine Nacht- und Nebelaktion zwei Tage vor dem 20. Todestag des Nazi-Reichsministers, der sich am 17. August 1987 im Kriegsverbrecher-Gefängnis in Berlin-Spandau erhängt hat. Anführer der Klebekolonne war ein damals 17-Jähriger, ein Mitglied der NPD-Jugendorganisation Junge Nationaldemokraten. Die Aktion war der Polizei schon im Vorfeld bekannt geworden, sodass zahlreiche Beamte in Zivil die Männer quer durchs Stadtgebiet bis zur Festnahme verfolgten. Auf den Plakaten war Rudolf Heß unter anderem als "Märtyrer des Friedens" bezeichnet und der Freitod als "Mord" hingestellt worden - Parolen, die Staatsanwältin Susanne Wech jetzt im Prozess als "Glorifizierung und Verherrlichung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft" bewertete. Heß sei nämlich eine "herausragende Figur des Regimes".
Nazi-Größe als Märtyrer verherrlicht
Die Grenzen zwischen dem Recht auf freie Meinung und einer politischen Straftat sind häufig umstritten. Vor allem Anhänger rechtsextremer Gruppierungen beschäftigen immer wieder die Gerichte. Sechs Männer im Alter zwischen 18 und 38 Jahren saßen jetzt vor Jugendrichter Bernhard Kugler, weil sie im August 2007 im Stadtgebiet Plakate klebten, auf denen Hitlers Stellvertreter Rudolf Heß verherrlicht wurde. Es war eine Nacht- und Nebelaktion zwei Tage vor dem 20. Todestag des Nazi-Reichsministers, der sich am 17. August 1987 im Kriegsverbrecher-Gefängnis in Berlin-Spandau erhängt hat. Anführer der Klebekolonne war ein damals 17-Jähriger, ein Mitglied der NPD-Jugendorganisation Junge Nationaldemokraten. Die Aktion war der Polizei schon im Vorfeld bekannt geworden, sodass zahlreiche Beamte in Zivil die Männer quer durchs Stadtgebiet bis zur Festnahme verfolgten. Auf den Plakaten war Rudolf Heß unter anderem als "Märtyrer des Friedens" bezeichnet und der Freitod als "Mord" hingestellt worden - Parolen, die Staatsanwältin Susanne Wech jetzt im Prozess als "Glorifizierung und Verherrlichung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft" bewertete. Heß sei nämlich eine "herausragende Figur des Regimes".
Die wundersame Drogenvermehrung
Bei der Justiz gibt's wenig zu lachen. Die Würde des Gerichts, Schicksale, Dramen und Verbrechen, die verhandelt werden, lassen das nicht zu. Und doch kommt es hin und wieder vor, dass Richter und Staatsanwälte sogar Mühe haben, ein befreiendes Lachen zu unterdrücken.
Die wundersame Drogenvermehrung
Bei der Justiz gibt's wenig zu lachen. Die Würde des Gerichts, Schicksale, Dramen und Verbrechen, die verhandelt werden, lassen das nicht zu. Und doch kommt es hin und wieder vor, dass Richter und Staatsanwälte sogar Mühe haben, ein befreiendes Lachen zu unterdrücken.