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Extremismus
19.09.2023

Razzien gegen Neonazis auch im Südwesten

Ein Streifenwagen der Polizei steht auf einer Straße.
Foto: Guido Kirchner, dpa (Symbolbild)

Ein Jahr planen die Behörden den Einsatz, dann gehen sie in zehn Bundesländern gegen rechtsextremistische Neonazi-Vereine wie "Hammerskins Deutschland" vor. Im Südwesten werden zwei Objekte durchsucht. Bundesinnenministerin Faeser verbietet die Gruppierungen.

Sicherheitsbehörden haben die rechtsextremistischen Neonazi-Gruppierung "Hammerskins Deutschland" und die Teilorganisation "Crew 38" ins Visier genommen und dabei am Dienstag auch in Baden-Württemberg Wohnungen durchsucht. Beide Gruppierungen waren am Morgen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verboten worden. Insgesamt gab es Razzien in zehn Bundesländern. Im Südwesten war dabei jeweils ein Objekt im Regierungsbezirk Karlsruhe und im Regierungsbezirk Stuttgart Ziel der Ermittler, sagte ein Sprecher des Stuttgarter Innenministeriums. Die Maßnahmen hätten sich hierbei gegen ein Mitglied des regionalen Chapters "Württemberg" und ein anderes Mitglied des Chapters "Westwall" der "Hammerskins Deutschland" gerichtet.

Die Durchsuchungen erfolgten neben Baden-Württemberg auch in Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Thüringen und dem Saarland. Dem Vernehmen nach richteten sie sich nur gegen mutmaßliche Führungsfiguren. Faesers Worten zufolge waren Bargeld und große Mengen rechtsextremistische Devotionalien beschlagnahmt worden. Mit dem Verbot von "Hammerskins Deutschland" sind auch Gegenstände mit entsprechenden Symbolen verboten. Die Behörden schätzen die Zahl der Mitglieder der Gruppe bundesweit auf rund 130.

Dem Südwesten werde eine einstellige Zahl zugerechnet, teilte das Landesamt für Verfassungsschutz in Stuttgart mit. Das Chapter "Württemberg" umfasse ausschließlich Mitglieder aus Baden-Württemberg. Das Chapter "Westwall" sei bundesländerübergreifend aufgestellt.

Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) bezeichnete das Verbot als harten Schlag gegen die bundesweit organisierte rechtsextremistische Szene. "Der Staat geht entschlossen gerade auch gegen jene Rechtsextremisten vor, die sich und ihre Aktivitäten im Verborgenen wähnen", sagte er.

Nach Angaben seines Ministeriums zogen die Sicherheitsbehörden im Südwesten auch Vereinsvermögen ein. An den Durchsuchungen seien Kräfte der Polizeipräsidien Heilbronn und Mannheim, des Polizeipräsidiums Einsatz und der Bundespolizei beteiligt gewesen. Das gegen die Vereinigung ausgesprochene Vereinsverbot sei vollzogen und der Verein einschließlich seiner Teilorganisationen aufgelöst. Insgesamt waren in den betroffenen Bundesländern ab dem frühen Morgen rund 700 Einsatzkräfte unterwegs gewesen.

Die in Chaptern organisierte Neonazi-Gruppe "Hammerskins Deutschland" ist ein Ableger der 1988 in den USA gegründeten Gruppierung "Hammerskins Nation". In Deutschland existiert sie seit Anfang der 1990er Jahre. Sie versteht sich als elitäre "Bruderschaft" der rechtsextremistischen Skinhead-Szene und ist laut Landesamt für Verfassungsschutz eng wesensverwandt mit dem Nationalsozialismus. "Ziel der Organisation ist es, weltweit alle "weißen nationalen Kräfte" in der "Hammerskin Nation" zu vereinen und die Existenz der "weißen" Rasse zu schützen", hieß es von dort.

Laut Bundesinnenministerium verstoßen der Verein, seine regionalen Chapter und seine Teilorganisation "Crew 38" in kämpferisch-aggressiver Weise gegen die verfassungsmäßige Ordnung. Zudem liefen Zweck und Tätigkeit der Vereinigung den Strafgesetzen zuwider. Bei Konzertveranstaltungen der Gruppe würden auch Nicht-Mitglieder mit rechtsextremistischem Gedankengut ideologisiert.

Bei den Vorbereitungen für das Verbot haben Bund und Länder nach Angaben des Bundesinnenministeriums mehr als ein Jahr lang zusammengearbeitet. Auch mit US-Partnerbehörden sei kooperiert wurden.

Zu den rechtsextremistischen Vereinigungen, die in den vergangenen Jahren in Deutschland verboten wurden, zählen "Combat 18" und "Nordadler". Den Angaben zufolge ist es das 20. Verbot einer rechtsextremistischen Vereinigung durch das Bundesinnenministerium.

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