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  3. Gericht: Entscheidung über Bettensteuern für Hotelgäste am 17. Mai

Gericht
11.05.2022

Entscheidung über Bettensteuern für Hotelgäste am 17. Mai

Eine Statue der Justitia steht mit Waage und Schwert in der Hand.
Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht am kommenden Dienstag (17.

Mai) seine Entscheidung über die umstrittenen kommunalen Bettensteuern für Übernachtungen. Das kündigte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Mittwoch auf seiner Internetseite an. Die Verfassungsklagen mehrerer Hoteliers richten sich gegen die Steuern in Hamburg, Bremen, Bremerhaven und Freiburg. Aber auch andere Städte bitten Gäste zur Kasse. (Az. 1 BvR 2868/15 u.a.)

Die Bettensteuern heißen je nach Stadt Kultur- oder Tourismusförderabgabe, Citytax, Beherbergungs- oder Übernachtungssteuer und sind unterschiedlich ausgestaltet. Vielerorts wird pro Person und Nacht ein bestimmter Anteil des Nettoübernachtungspreises berechnet, oft fünf Prozent. Die Unterkünfte müssen das Geld einziehen und abführen.

Die klagenden Hoteliers werden vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) unterstützt, der die Abgaben ablehnt. Sie würden nur die Hotellerie belasten, während vom Tourismus zum Beispiel auch der Einzelhandel profitiere. Der Autofahrerclub ADAC kritisiert, viele Kommunen wollten damit ihre Steuerausfälle kompensieren und Etatlöcher stopfen. Anders als eine Kurtaxe oder Fremdenverkehrsabgabe, die dem örtlichen Tourismus direkt zugute komme, sei die Bettensteuer oft nicht zweckgebunden.

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