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  3. Landgericht: Hammerattacke auf 91-jährigen Nachbarn: Prozess hat begonnen

Landgericht
09.05.2022

Hammerattacke auf 91-jährigen Nachbarn: Prozess hat begonnen

Ein Angeklagter sitzt in Saal 1 des Landgerichts in Freiburg.
Foto: Philipp von Ditfurth/dpa

Wegen einer lebensgefährlichen Attacke auf einen 91 Jahre alten Nachbarn steht seit Montag ein 56-Jähriger vor dem Landgericht Freiburg.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, den Senior im Streit um einen verendeten Vogel mit einem Hammer angegriffen und schwer verletzt zu haben. Der 91-Jährige ist seit dem Übergriff auf einem Auge blind. Die Anklage lautet unter anderem auf versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher und schwerer Körperverletzung.

Der 56-Jährige soll psychisch krank und zur Tatzeit schuldunfähig gewesen sein. In dem sogenannten Sicherungsverfahren geht es um die Unterbringung in einer Fachklinik.

Die Männer waren der Anklage zufolge an Neujahr 2022 wegen eines toten Vogels im Hausflur in Streit geraten. Der 56-Jährige habe sich krankheitsbedingt entschlossen, den Nachbarn zu töten. Er schlug demnach mit einem Hammer auf den Kopf des 91-Jährigen ein und versuchte dann, den Mann mit dem abgebrochenen Stiel am Auge zu verletzen. Als sich Zeugen einschalteten, sei der Angreifer in seine Wohnung in Waldkirch (Kreis Emmendingen) gegangen, bis die Polizei gekommen sei.

Für den Prozess sind weitere fünf Verhandlungstermine geplant. Am 18. Mai könnte ein Urteil gesprochen werden. (Az.: 1 Ks 800 Js 184/22)

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