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Kriminalität
09.09.2023

Haftbefehl gegen Psychiatrie-Patient nach Messerangriff

Eine Figur der blinden Justitia.
Foto: Sonja Wurtscheid, dpa (Symbolbild)

Nach einem tödlichen Messerangriff auf eine Frau hat ein Richter am Samstag Haftbefehl gegen den tatverdächtigen Psychiatrie-Patienten erlassen.

Wie genau der Vorwurf lautet, sagte ein Polizeisprecher am Nachmittag nicht. Er äußerte sich auch nicht dazu, ob der 33-Jährige in ein Gefängnis oder eine Psychiatrie kommt. Die Ermittler gehen davon aus, dass der Mann am Freitag aus dem Psychiatrischen Zentrum Nordbaden (PZN) in Wiesloch geflohen war und in einem Geschäft in der Innenstadt eine 30-Jährige derart verletzte, dass sie im Krankenhaus starb.

Der Tatverdächtige war nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft aufgrund eines Urteils des Landgerichts Heidelberg seit 2021 im PZN untergebracht. Die Einrichtung erklärte, zu seinen Delikten zählten vorsätzliche Körperverletzung, Nötigung und Beleidigung. "Wegen seiner seelischen Störung wurde gerichtlich die Schuldunfähigkeit des Mannes festgestellt." Der Patient sei auf einer geschlossenen Rehabilitationsstation untergebracht gewesen.

Da er bei der Therapie Fortschritte gemacht habe, sei ihm begleiteter Ausgang auf dem PZN-Gelände und in der Stadt Wiesloch ermöglicht worden, hieß es weiter. Am Freitag sei der Mann in einer Gruppe von sechs Patienten und begleitet von Pflegefachkräften auf dem Weg in die Arbeitstherapie auf dem PZN-Gelände gewesen, als er plötzlich floh. "Eine der Pflegekräfte nahm unmittelbar die Verfolgung auf. Zeitgleich wurde die örtliche Polizei informiert."

Woher der Mann das Messer hatte, sei Teil der Ermittlungen, hatte ein Polizeisprecher am Samstagmorgen gesagt. Geklärt werden solle nach Möglichkeit auch, inwiefern sich der 33-Jährige und die Frau kannten. Ob sich der Tatverdächtige zu dem Geschehen geäußert hat, sagte der Sprecher nicht. Nähere Erkenntnisse dürften frühestens in der neuen Woche bekannt werden.

Straftäter, die zum Beispiel psychisch krank oder süchtig sind, kommen in der Regel nach einer Verurteilung nicht in ein Gefängnis, sondern werden im sogenannten Maßregelvollzug untergebracht.

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