Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Baden-Württemberg
  3. Parteien: Stadtverwaltung klärt Ausgestaltung von Palmers Auszeit

Parteien
03.05.2023

Stadtverwaltung klärt Ausgestaltung von Palmers Auszeit

Boris Palmer, Oberbürgermeister von Tübingen, nimmt an einem Pressetermin der Stadt teil.
Foto: Marijan Murat, dpa (Archivbild)

Die Auszeit von Boris Palmer steht fest - ihre Ausgestaltung dagegen ist noch offen. Denn einfach abtauchen können Oberbürgermeister rechtlich gesehen nicht ohne weiteres. Die Stadtverwaltung diskutiert nun Optionen.

Nach der Ankündigung von Boris Palmer, sein Amt als Tübinger Oberbürgermeister vorübergehend ruhen zu lassen, sind noch Fragen zur genauen Umsetzung der Auszeit offen. Eine rechtliche Regelung für eine solche Auszeit sieht die baden-württembergische Gemeindeordnung laut Städtetag nicht vor. Dafür legt dem Regierungspräsidium Tübingen zufolge das Landesbeamtengesetz fest, dass ein längerer Urlaub ohne Dienstbezüge möglich ist - auch für Oberbürgermeister. "Allerdings immer unter dem Vorbehalt, dass dienstliche Belange dem nicht entgegenstehen dürfen", teilte das Regierungspräsidium auf Nachfrage mit.

Ansonsten könne ein Oberbürgermeister wie alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer krankgeschrieben werden oder Urlaub nehmen, sagte eine Sprecherin des Städtetags. Die Vertretung während der Abwesenheit des Oberbürgermeisters übernimmt laut Gemeindeordnung der erste Bürgermeister. In Tübingen ist das Baubürgermeister Cord Soehlke (parteilos).

"Das Urlaubskonto von Herrn Palmer weist in jedem Fall genug Tage auf, um im Juni eine Auszeit in Form von Urlaub zu nehmen", teilte die Stadt Tübingen am Mittwoch mit. "Das wäre auf jeden Fall eine Option", sagte eine Sprecherin. Allerdings kläre die Stadtverwaltung die konkreten Möglichkeiten gerade mit dem Regierungspräsidium. Laut Angaben der Stadt werde sie der Aufsichtsbehörde die genauen Umstände direkt mitteilen, um sicherzustellen, dass rechtlich alles zulässig sei. Weitere Details nannte die Stadtverwaltung nicht.

Palmer war am Mittwoch nach Angaben der Stadt weiterhin krankgeschrieben. Wann er die Geschäfte als Oberbürgermeister wieder aufnehme, war zunächst nicht bekannt. "Sobald er sich wieder fit fühlt, wird er öffentliche Termine wahrnehmen", sagte eine Sprecherin der Stadt Tübingen.

Die Stadt hatte am Dienstagabend mitgeteilt, dass ihr Oberbürgermeister eine einmonatige Pause einlegen wolle. Palmer will demnach im Juni professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. "Auch wenn dieser Zeitraum sicher nicht ausreichen wird, um die vor mir stehende Aufgabe vollauf zu lösen, bin ich doch zuversichtlich, dass es mir gelingen wird, sie anzugehen, genug Abstand zu gewinnen und Kraft zu schöpfen", hatte Palmer in einem Schreiben an alle Beschäftigten der Tübinger Stadtverwaltung mitgeteilt.

Palmer hatte am Freitag mit einem Auftritt bei einer Migrationskonferenz in Frankfurt am Main heftige Debatten ausgelöst. Er hatte sich vor einem Gebäude der Goethe-Universität eine verbale Auseinandersetzung mit einer Protestgruppe über seine Verwendung des "N-Wortes" geliefert. Nachdem er den Begriff mehrmals wiederholt hatte, hatten ihn die Protestierenden mit "Nazis raus"-Rufen konfrontiert. Daraufhin hatte Palmer zu der Menge gesagt: "Das ist nichts anderes als der Judenstern. Und zwar, weil ich ein Wort benutzt habe, an dem ihr alles andere festmacht. Wenn man ein falsches Wort sagt, ist man für euch ein Nazi."

Mit dem sogenannten N-Wort wird heute eine früher in Deutschland gebräuchliche rassistische Bezeichnung für Schwarze umschrieben. Als Konsequenz war Palmer am Montag aus seiner Partei ausgetreten.

Strafanzeigen wegen seiner Aussagen seien bislang nicht eingegangen, teilte die Staatsanwaltschaft Frankfurt mit.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.