Wie wird man in Bayern Mitglied einer Wohnbaugenossenschaft?
Plus Wer ein Haus kaufen möchte, muss sehr viel Geld in die Hand nehmen. Immer weniger können sich das alleine leisten. Gemeinsam aber kann es klappen.
Wer in diesen Tagen wieder und wieder sein Erspartes nachzählt, die Kreditangebote durchkalkuliert, beim nächsten zum Verkauf stehenden Grundstück erneut überboten wird und die nächste einigermaßen akzeptable Wohnung doch an das mit einem dicken Erbe (und der entsprechend höheren Eigenkapitaldecke) ausgestattete Paar geht, könnte darüber nachdenken in einer Wohnungsbaugenossenschaft zu zeichnen. Aber was ist das eigentlich genau? Und wie kommt man da rein? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.
Was ist eine Wohnungsbaugenossenschaft?
Ganz vereinfacht gesagt: Man wird Mieter im eigenen Haus. Wohnungsbaugenossenschaften blicken dabei auf eine lange Geschichte zurück: Die ersten wurden in England bereits im 19. Jahrhundert gegründet. Die Idee dahinter ist, wie Tobias Straubinger vom Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW) erklärt, nach den Grundsätzen der „Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung den Wohnungsbau selbst in die Hand zu nehmen.“1847 wurde auch in Deutschland – in Berlin – die erste Wohnungsgenossenschaft gegründet. Heute vertritt in Bayern der VdW die die hiesigen Baugenossenschaften und –gesellschaften. Deren Mitglieder zeichnen Anteile an ihrer Genossenschaft und werden so Miteigentümer am Unternehmen.
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