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  3. Baukindergeld 2023: Können Sie durch den Nachfolger sparen?

Bauen und Wohnen
06.06.2023

Baukindergeld-Nachfolger gestartet - Bekommen Sie einen Kredit?

Das Baukindergeld ist ausgelaufen. Doch ab Juni 2023 gibt es eine neue Föderung für Familien, die ein Haus bauen möchten.
Foto: Markus Scholz, picture alliance/dpa/dpa-tmn (Symbolbild)

Das Baukindergeld hat sich in Deutschland großer Beliebtheit erfreut, inzwischen ist die Förderung aber ausgelaufen. Ein Nachfolger steht seit Juni 2023 bereit. Wer die Förderung bekommt und wie hoch sie ausfällt, lesen Sie in diesem Artikel.

Für die Bundesregierung war das Baukindergeld ein voller Erfolg. Wie im Evaluierungsbericht des Bundesinstitus für Bau-, Stadt- und Raumforschung zu lesen ist, haben allein im Jahr 2020 175.000 Familien das Förderprogramm Baukindergeld genutzt und konnten sich mit einer Fördersumme von etwa 3,7 Millionen Euro den Traum vom Eigenheim erfüllen. Vor allem Familien mit geringem und mittleren Einkommen nutzten die Fördermöglichkeit.

In diesem Artikel erfahren Sie, um was es sich bei dem Baukindergeld gehandelt hat und was es mit seinem Nachfolger auf sich hat, der im Juni 2023 startet.

Details zum Baukindergeld: Förderzeitraum, Voraussetzungen und Höhe

Das Baukindergeld war ein Förderprogramm der Bundesregierung für Familien, die zwischen dem 18. September 2018 und dem 31. März 2021 erstmals eine Wohnimmobilie gebaut oder gekauft haben. Die Unterstützung war für Familien mit Kindern vorgesehen, wobei die Einkommensgrenze bei 90.000 Euro (zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen) bei einem Kind und einem Zuschlag von 15.000 Euro für jedes weitere Kind lag. Pro Kind unter 18 Jahren wurden insgesamt 12.000 Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren gewährt, verteilt auf jährliche Zahlungen in Höhe von 1.200 Euro.

Der Antrag für das Baukindergeld wurde bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingereicht und von dieser auch ausbezahlt. Durch das Baukindergeld sollte der Traum vieler Familien vom Eigenheim unterstützt und erleichtert werden. Weitere Details zur Förderung durch das Baukindergeld sind der Website der KfW zu entnehmen.

Inzwischen kann die Förderung durch das Baukindergeld nicht mehr beantragt werden. Die Frist zum Einreichen der Nachweise lief am 31. März 2023 ab.

Wohneigentumsförderung für Familien 2023: Das ist zum Nachfolger des Baukindergelds bekannt

Die Bundesregierung hatte bereits im November 2022 mitgeteilt, dass nach Auslaufen des Baukindergeldes ein neues Förderprogramm für Familien aufgelegt werde - die "Wohneigentumsförderung für Familien". Dies bestätigte Klara Geywitz (SPD), Bundesministerin für Bau und Wohnen, in einem Interview mit der Welt am Sonntag. In dem Interview sagte Geywitz, es sei ein neues KfW-Programm mit zinsgünstigen Krediten für Familien geplant. Dieses soll ab dem 1. Juni 2023 starten. Die Regierung stelle hierfür 350 Millionen Euro pro Jahr bereit.

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Ähnlich wie beim Baukindergeld sollen bei seinem Nachfolger, der neuen "Wohneigentumsförderung für Familien", Haushalte beim "Erwerb von Wohneigentum und damit bei einer langfristigen Schaffung von Vermögenswerten unterstützt werden." Die Förderung richtet sich laut einer Antwort des Bundestags auf eine Kleine Anfrage von CDU/CSU, die zuvor ein neues Baukindergeld gefordert hatte, ausschließlich an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt und einem maximalen zu versteuernden Jahreseinkommen von 60.000 Euro - zuzüglich für jedes weitere minderjährige Kind im Haushalt. Die Schwelle für die Auszahlung des Baukindergeld-Nachfolgers ist also niedriger angesetzt, als beim ursprünglichen Baukindergeld.

Wie von Geywitz angekündigt ist der Baukindergeld-Nachfolger inzwischen gestartet. Die Wohneigentumsförderung für Familien kann seit Juni 2023 über die KfW beantragt werden und soll Familien mit Kindern, die "klimafreundlich bauen" ins Eigenheim helfen.

KfW-Förderung: Wohneigentum für Familien als Ersatz für Baukindergeld

Hier die wichtigsten Infos zum Baukindergeld-Nachfolger im Überblick:

  • Förderung für Familien mit Kindern und Alleinerziehende
  • Förderhöhe hängt vom Einkommen ab
  • Kredithöchstbetrag von 140.000 bis 240.000 Euro
  • Vorgesehen für Bau und Erstkauf von Haus und Eigentumswohnung
  • Kredit ab 0,01 Prozent effektivem Jahreszins für einen klimafreundlichen Neubau erhältlich

Der Förderhöchstbetrag ist dabei abhängig von der Anzahl der Kinder und den energetischen Anforderungen des Neubaus. Hierbei gibt es nämlich einen wichtigen Unterschied zum Baukindergeld: Bei der Wohneigentumsförderung für Familien soll ein Anreiz zur "Schaffung von energetisch hochwertigem Wohneigentum im Neubau" gesetzt werden.

Gefördert werden daher folgende Haus- und Wohnungsarten:

Klimafreundliches Wohngebäude: Das Gebäude muss laut KfW-Angaben die Effizienshaus-Stufe 40 erreichen, nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden und in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstoßen, dass die An­forderung an Treibhaus­gas­emissionen des „Qualitäts­siegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden.

Klimafreundliches Wohngebäude - mit QNG: Auch hier muss die Effizienshaus-Stufe 40 erreicht werden und das Haus darf nicht mit Öl-, Gas oder Biomasse beheizt werden. Zudem muss das Haus die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitäts­siegels Nach­haltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllen.

Wohneigentum für Familien 2023 - Wer wird gefördert und wer nicht?

Mit dem Nachfolger des Baukindergeldes werden Familien und Alleinerziehende gefördert, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Antragsteller bewohnt die geförderte Immobilie als Eigentümer (mindestens 50 Prozent Miteigentumsquote) selbst.
  • In dem Haushalt lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren.
  • Das neue Haus oder die Eigentumswohnung ist die einzige Wohnimmobilie des Antragstellers in Deutschland.
  • Das Haushaltseinkommen beträgt maximal 60.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind.

Erfüllen Sie und Ihre Familie diese Voraussetzungen, steht einem Antrag zur Wohneigentumsförderung nichts mehr im Wege.

Nicht gefördert werden hingegen:

  • Antragstellende oder künftig im Haus lebende Personen, die bereits eine Förderung aus dem Baukindergeld (424) erhalten haben.
  • Personen, die bereits ein Wohn­gebäude oder einen Anteil an einem Wohn­gebäude in Deutschland besitzen.
  • Umschuldungen bestehender Kredite.
  • Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abge­schlossener Vorhaben.
  • Kauf eines Grundstücks.
  • Neubau oder Kauf von Ferienhäusern und -wohnungen.