Das gilt beim Sanieren eines denkmalgeschützten Gebäudes
Plus An einer denkmalgeschützten Immobilie dürfen Besitzerinnen und Besitzer nicht so einfach Änderungen vornehmen. Darauf müssen Denkmaleigentümer achten.
Nicht nur das Augsburger Rathaus, die Nördlinger Altstadt oder das Vöhlinschloss in Illertissen stehen unter Denkmalschutz, sondern auch viele Gebäude, denen man das auf den ersten Blick nicht ansieht. Sie sind häufig in Privatbesitz und müssen irgendwann saniert werden. Was Besitzerinnen und Besitzer von Denkmälern beachten müssen, erklärt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLFD).
Was ist ein Denkmal?
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