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  3. Erbschaft und Schenkung: Ein Haus zu vererben, kann ab 1. Januar deutlich teurer werden

Erbschaft und Schenkung
21.11.2022

Ein Haus zu vererben, kann ab 1. Januar deutlich teurer werden

Ab 1. Januar könnte es mehrere zehntausend Euro teurer werden, ein Haus zu vererben oder zu schenken.
Foto: Andrea Warnecke, dpa

Plus Für Immobilien sollen bald deutlich höhere Werte angesetzt werden. Das sieht ein Regierungsentwurf vor. Ab dem 1. Januar 2023 könnte damit eine deutlich höhere Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer anfallen.

Geht es um eine Erbschaft oder eine Schenkung, denkt man zuerst an die hohen Freibeträge. Bei Ehegatten sind zum Beispiel 500.000 Euro steuerfrei, bei Kindern 400.000 Euro, bei den Enkeln immer noch 200.000 Euro. Selbst eine Wohnung oder ein kleines Haus ließ sich da lange Zeit mit geringer Steuerlast übertragen. Doch das könnte sich bald ändern: Gesetzespläne der Bundesregierung könnten dazu führen, dass Immobilien bald deutlich höher bewertet werden. Damit würde auch die Erbschafts- oder Schenkungssteuer höher ausfallen. Die Änderung könnte ab dem 1. Januar 2023 in Kraft treten. Nach einer Beispielrechnung der Wirtschaftskanzlei Sonntag & Partner für unsere Redaktion können die Kosten dann um mehrere zehntausend Euro steigen. Die Anwältinnen und Anwälte raten aber auch dazu, einen kühlen Kopf zu bewahren.

Der Hintergrund ist rechtlich etwas verstrickt, trotzdem lohnt es sich, ihn zu kennen. Es handelt sich um das Jahressteuergesetz 2022, das die erste Lesung im Bundestag hinter sich hat. Geht alles den gewohnten Gang, soll das Gesetz bis Jahresende verabschiedet werden. Das Jahressteuergesetz enthält allerlei steuerrechtliche Regelungen, zum Beispiel Änderungen bei der Homeoffice-Pauschale oder die Einführung einer Ertragssteuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen, erklärt Barbara Gayer, Rechtsanwältin und Steuerberaterin bei Sonntag & Partner. Ein Passus im Entwurf aber hätte große Auswirkungen, wenn es um Erbschaften und Schenkungen geht.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

05.12.2022

Man muss langjährig im Eigentum stehende Immobilien in Deutschland nicht vererben. Sind die zeitlichen Voraussetzungen gegeben, kann stressfrei verkauft werden. Das Vermögen kann dann samt Wohnsitz inklusive zukünftiger Erben woanders hin verlegt werden. Dann wird je nach Wahl das Erben günstiger. Deutschland ist ein gutes und schönes Land aber es gibt auch zunehmend schönere Flecken auf der Weltkugel.

22.11.2022

Ich bin auch kein Fan von Lindner, aber derart hetzerische Kommentare sind nicht zielführend. Es wundert mich schon sehr, dass die Formulierung (edit/mod/Kommentar wurde editiert. Bitte melden Sie künftig über den Meldebutton. Danke!) so stehenbleiben darf.

21.11.2022

(edit/mod/NUB 7.2/7.3/Account wird hiermit verwarnt, aufgrund dauernder unsachlicher Kommentare, trotz mehrfacher Hinweise)

21.11.2022

(edit/mod/wiederholter Verstoß gegen unsere Nutzungsbedingungen 7,2/ Argumentieren sie bitte endlich sachlicher!)