Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bauen & Wohnen
  3. Steigende Kosten: Energiepreis-Rechner: Welche Abschläge sind angemessen?

Steigende Kosten
16.08.2022

Energiepreis-Rechner: Welche Abschläge sind angemessen?

Welchen Vebrauch misst mein Zähler pro Jahr? Spätestens auf der Jahresabrechnung steht es.
Foto: Sina Schuldt, dpa/dpa-tmn

Glauben Sie, Ihr Energieversorger knöpft Ihnen jeden Monat zu viel Geld ab? Oder haben Sie eher Angst vor hohen Nachzahlungen? Wer seine Abschlagszahlungen frühzeitig prüft, kann beides vermeiden.

Steigende Energiepreise, Gasumlage und Co.: Wenn Energieversorger höhere Abschlagszahlungen ankündigen, sollten Betroffene diese prüfen, rät die Verbraucherzentrale NRW.

Denn wenn der Abschlag trotz kletternden Preisen nicht angepasst wird, drohen hohe Nachzahlungen. Wird zu viel Abschlag verlangt, überweisen Verbraucherinnen und Verbraucher monatlich mehr Geld als nötig.

Verbrauchskosten und Fixkosten ermitteln

Wer kontrollieren möchte, ob die Anpassung seiner Beiträge korrekt vorgenommen wurde, kann dafür zum Beispiel den Energiepreis-Rechner der Verbraucherzentrale nutzen. Haushalte, die feststellen, dass die neue Abschlagshöhe nicht richtig ausgewiesen wurde, sollten sich laut den Verbraucherschützern an ihren Energieversorger wenden. Dort können sie eine Anpassung der Abschlagshöhe verlangen.

Mit folgenden Eingangsdaten muss der Rechner gefüttert werden: Dem aktuellen Brutto-Preis je Kilowattstunde samt Steuern und weiteren Kosten sowie dem Jahresverbrauch. In vielen Fällen kommen zudem der Grundpreis und manchmal auch ein Mess-Entgelt hinzu. Über den aktuellen Brutto-Preis informieren Versorger in der Regel, andernfalls lässt er sich dort erfragen. Die anderen Daten lassen sich zum Beispiel der letzten Jahresabrechnung entnehmen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.