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100 Jahre Freistaat
08.06.2018

Bayern ist die Schweiz Deutschlands

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Nirgendwo anders im Bund dürfen Bürger häufiger mitentscheiden

Vielen politisch interessierten Menschen gilt ja die Schweiz als Mekka der direkten Demokratie, in dem alle Bürger bei Volksabstimmungen über Gesetze entscheiden können.

Dabei vergisst man aber, dass es Möglichkeiten direkter Demokratie sowohl auf Landes- als auch auf kommunaler Ebene ebenso in Bayern – wenn auch nicht in seiner heutigen Form – seit Gründung des Freistaates vor 100 Jahren gibt. Und inzwischen steht Bayern – was direkte Demokratie angeht – unangefochten an der Spitze in Deutschland. Bayern ist sozusagen die Schweiz Deutschlands.

Besonders sichtbar wird das bei der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Sie gab es in Ansätzen in der Weimarer Zeit, wurde aber von den Nazis wieder abgeschafft. Gut 60 Jahre vergingen. Bis zum Jahr 1995, als Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (das sind grob gesagt zwei Abschnitte des Verfahrens) in Bayern eingeführt wurden. Außer Baden-Württemberg, das diese Möglichkeit schon seit den 1950er Jahren hat, führten in den 1990er Jahren fast alle Bundesländer diese Möglichkeit ein. Doch in Bayern begann eine ganz erstaunliche Entwicklung. Denn in keinem anderen Bundesland wird dieses Instrument der direkten Beteiligung des Volkes so intensiv genutzt. Die Bayern wollen offenkundig gern viel mitreden. Von knapp 7000 Verfahren direkter Demokratie auf kommunaler Ebene in Deutschland nach 1995 fanden fast 40 Prozent (!), also 2727 Verfahren, allein in Bayern statt. Auf der bundesweiten Liste der Städte mit den meisten Bürgerbegehren belegen bayerische Großstädte die ersten Plätze: München, Erlangen, Augsburg, Regensburg, Passau und Nürnberg. An siebter Stelle folgt dann erst Dresden.

Interessant ist auch, dass in Bayern die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene per Volksentscheid eingeführt wurde. Volksbegehren und Volksentscheid sind Mittel der direkten Demokratie auf Landesebene. Diese gibt es hier schon seit der Weimarer Zeit und später ab 1946. Auch auf dieser Ebene gilt Bayern als bundesweit führend. Wichtige Volksbegehren und -entscheide waren die Einführung des Bürgerentscheids auf kommunaler Ebene, die Abschaffung des Bayerischen Senats, die Einführung des Rauchverbots und die Abschaffung der Studiengebühren.

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