Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Kühbach: 15-Jähriger nach Überfällen auf Frauen im Wald angeklagt

Kühbach
17.03.2016

15-Jähriger nach Überfällen auf Frauen im Wald angeklagt

Er soll drei Frauen im Oberwittelsbacher Wald überfallen haben. Und die Staatsanwaltschaft Augsburg legt dem jugendlichen Asylbewerber noch weitere Vergehen zur Last. (Symbolfoto)
Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa

Ein 15-Jähriger soll drei Frauen im Oberwittelsbacher Wald überfallen haben. Und die Staatsanwaltschaft Augsburg legt dem Jugendlichen noch weitere Taten zur Last.

Die Ermittlungen sind abgeschlossen. Gegen den 15-Jährigen, der Anfang Januar drei Frauen im Oberwittelsbacher Wald bei Kühbach überfallen haben soll, wird Anklage erhoben, berichtet Matthias Nickolai, Sprecher der Staatsanwaltschaft Augsburg, in einer Presseerklärung. Dem Asylbewerber, der aus Syrien stammt, werden schwere räuberische Erpressung, sexuelle Nötigung, gefährliche Körperverletzung und vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen.

Wie berichtet, soll der Jugendliche am 8. Januar, einem Freitag, gegen 9 Uhr zwei 46 und 50 Jahre alte Frauen im Oberwittelsbacher Wald bei Kühbach mit einem Brotzeitmesser mit einer etwa 20 Zentimeter langen Klinge bedroht haben. Laut Anklage forderte er die Frauen dazu auf, ihm Mobiltelefone und Geld zu geben und ihn zu küssen. Erfolglos: Die Frauen konnten fliehen.

Täter bedroht Frau mit Brotzeitmesser und nötigt sie

Etwa eine halbe Stunde später bedrohte der 15-Jährige nicht weit vom ersten Tatort entfernt eine 56-jährige Frau ebenfalls mit dem Brotzeitmesser und nötigte sie, ihm ihr Handy zu geben. Dann schubste er laut Anklage die Frau zu Boden und berührte sie unter der Kleidung am Intimbereich, bevor die Frau fliehen konnte. Gegen Mittag am gleichen Tag wurde der 15-Jährige nach einem Großeinsatz der Polizei, bei dem auch ein Hubschrauber im Einsatz war, in einem Schiltberger Ortsteil festgenommen. Dort hatte er in einer Jugendhilfeeinrichtung als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling gelebt.

Wie damals berichtet, war der Jugendliche, der im Juli 2015 nach Deutschland kam, schon früher durch aggressives Verhalten aufgefallen. Ende Oktober 2015 hatte ihn deshalb das Jugendamt Ansbach, unter dessen Obhut er stand, in der Einrichtung im Wittelsbacher Land untergebracht.

Zwei Vorfälle aus Neuendettelsau, wo der Syrer vorher lebte, sind nun Teil der Anklage. Anfang Oktober soll der 15-Jährige demnach in seiner damaligen Schule einen 27-jährigen Sportlehrer beschimpft, leicht gewürgt und geschlagen haben, als dieser ihn aufforderte, die Turnhalle zu verlassen und zu dem Sprachunterricht, zu dem er eingeteilt worden war, zu gehen. Zudem soll er beim Verlassen der Halle einem am Boden sitzenden elfjährigen Mitschüler mit dem Fuß ins Gesicht und auf ein Knie getreten haben. Als der Sportlehrer einschritt, so die Anklage, biss er diesen.

Am selben Abend soll der junge Syrer in der Gemeinschaftsunterkunft einen Betreuer provoziert und schließlich mit einem Messer mit einer zwölf Zentimeter langen Klinge bedroht haben, um das Gemeinschaftslaptop zu bekommen. Er wurde jedoch überwältigt, heißt es in der Anklage. Einem 17-Jährigen soll er dabei noch mit dem Fuß gegen den Oberschenkel getreten haben.

Welche Strafe gibt es für den Jugendlichen?

Welche Strafe den Jugendlichen erwartet, darüber muss das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Augsburg befinden. Wie Matthias Nickolai berichtet, sieht das Strafrecht bei Erwachsenen für schwere räuberische Erpressung und sexuelle Nötigung unter Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs jeweils Freiheitsstrafen von fünf Jahren bis zu 15 Jahren, für gefährliche Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren und für vorsätzliche Körperverletzung ebenfalls eine Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu fünf Jahren vor. Das Jugendstrafrecht, das bei einem 15-Jährigen zur Anwendung komme, sei aber im Wesentlichen von dem Erziehungsgedanken geprägt, so Nickolai. In diesem Fall kämen voraussichtlich eine Jugendstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren und Zuchtmittel – Verwarnung, Auflagen oder Jugendarreste – in Betracht.

Der 15-Jährige befindet sich seit seiner Festnahme Anfang Januar in Untersuchungshaft in einer bayerischen Jugendjustizvollzugsanstalt, so Nickolai. Die Anklage wird zum Jugendschöffengericht am Amtsgericht Augsburg erhoben. Termine für die Hauptverhandlung wurden noch nicht bestimmt.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

20.03.2016

Na, dieser Junge Mann ist wahrlich eine Bereicherung für unser Land. Für den zahle ich doch gerne meine Steuern, damit aus ihm ein ganz wertvolles Mitglied unserer Gesellschaft wird.