Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Landkreis Kulmbach: 1500 Euro statt 20 Euro Strafe: Mann zeigt bei Radarkontrolle den Mittelfinger

Landkreis Kulmbach
04.08.2020

1500 Euro statt 20 Euro Strafe: Mann zeigt bei Radarkontrolle den Mittelfinger

Normalerweise ist es nicht so wahnsinnig teuer, wenn man elf Stundenkilometer zu schnell fährt. Außer man streckt den Mittelfinger in die Kamera.
Foto: Daniel Reinhardt, dpa (Symbolbild)

Weil ein Mann mit erhobenen Mittelfinger geblitzt wurde, musste er 1500 Euro Strafe zahlen. Ohne Mittelfinger wären es 20 Euro gewesen. Wie hoch das Strafmaß bei Beleidigung ist, kann ganz unterschiedlich sein.

Man sollte ja meinen, dass Autofahrer Geschwindigkeitskontrollen möglichst meiden. Oder zumindest bremsen, wenn sie die Anlage sehen. Den Blitzer zu erkennen und gerade deshalb schneller zu fahren - das geht wohl gegen die Vernunft der meisten Autofahrer. Ein 26-jähriger Mann aus dem Landkreis Kulmbach gehört wohl nicht zu diesen Autofahrern. Er ist absichtlich durch die Kontrolle gefahren. Und hat dabei gezeigt, wie man ein einfaches Strafgeld von 20 Euro vervielfachen kann. Genauer gesagt: verfünfundsiebzigfachen kann.

Mit ausgestrecktem Mittelfinger durch die Radarkontrolle

Weil der Mann im April mit ausgestrecktem Mittelfinger durch eine Geschwindigkeitskontrolle auf der B289 gefahren war, verhängte das Amtsgericht Kulmbach eine Geldstrafe von 1500 Euro. Und oben drauf noch einen Monat Fahrverbot. Straftatbestand: Beleidigung. Wäre der Mann ohne erhobenen Mittelfinger durch die Kontrolle gefahren, hätte er nur 20 Euro zahlen müssen. Er war nur elf Stundenkilometer zu schnell gefahren. Angezeigt wurde der Fahrer von den Messbeamten der Verkehrspolizei Bayreuth.

Dass ihn der Mittelfinger gleich so teuer zu stehen kommt, hatte der Mann vielleicht nicht erwartet. In der Regel wird Beleidigung, wenn sie denn angezeigt wird, mit einer Geldstrafe geahndet. In schweren Fällen kann das Gericht auch eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren verhängen. Wie viel der Beleidigende zahlen muss, hängt von der Einschätzung des Gerichts ab. "Das kann ganz unterschiedlich sein. Es kann schon teuer werden, manchmal werden die Verfahren aber auch eingestellt", sagt Anne Höfer der Polizei Bayreuth.

Über die Jahre hat die Polizei einige ungewöhnliche Bilder zu sehen bekommen

Dass Autofahrer sich einen Scherz mit den Beamten erlauben, kam über die Jahre mehrmals vor. "Es gab schon häufiger mal interessante Fotos. Da haben sich die Autofahrer zum Beispiel eine Maske aufgesetzt oder den Hintern in die Kamera gehalten", sagt Anne Höfer. Einige ungewöhnliche Blitzerfotos haben wir in einer Bildergalerie gesammelt. (hlj)

Das Radarfoto, herausgegeben zeigt ein weißes Pferd auf dem Schullendamm in Meppen, das von einer Koppel ausgebrochen war.
11 Bilder
Die skurrilsten Radarfotos
Foto: Landkreis Emsland

Lesen Sie dazu auch:

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.