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530 statt 450 Euro
27.06.2019

Bayern fordert höhere Verdienstgrenze bei Minijobs

Vor allem in der Gebäudereiniger-Branche gibt es viele Minijobber.
Foto: dpa

Exklusiv Die Erhöhung des Mindestlohns wird gerade für Geringverdiener mitunter zum Hindernis. Das will der Freistaat ändern.

Unumstritten sind sie nicht, für viele Berufstätige bedeuten sie aber Flexibilität und eine wichtige Einnahmequelle: Die Minijobs. Die „atypischen Beschäftigungsverhältnisse“ sind sehr gefragt, rund 7,6 Millionen Menschen gehen nach Angaben der Arbeitsagentur dieser Form der geringfügigen Beschäftigung nach. Die Einführung des Mindestlohns tat der Attraktivität keinen Abbruch. Allerdings wirft die Lohnuntergrenze ein Problem auf, denn sie gilt auch für die Minijobs. Der Mindestlohn brachte zwar vielfach mehr Geld, doch gleichzeitig sinkt die Anzahl der Stunden, die unter Minijob-Bedingungen gearbeitet werden darf. Bayern setzt sich deshalb im Bundesrat für eine Erhöhung der Verdienstgrenze von derzeit 450 auf 530 Euro ein.

Bisherige Arbeitszeit soll weiter gelten

Zuletzt wurde das Maximaleinkommen im Januar 2013 angehoben, damals von 400 auf 450 Euro. Das war deutlich vor der Einführung des Mindestlohns, der Mitte 2014 beschlossen wurde. Bayern will nun dafür sorgen, dass geringfügig Beschäftigte ihre bisherige Arbeitszeit beibehalten können und verweist darauf, dass sich die vorgeschlagene Erhöhung auf 530 Euro an der aktuellen Tarif- und Mindestlohnentwicklung orientiert.

Rückendeckung bekommt der Freistaat vom Gebäudereiniger-Handwerk, einer Branche, in der mehrere zehntausend Menschen als Minijobber arbeiten. „Die Anhebung der 450-Euro-Grenze ist eine kurzfristige Notlösung, aber immerhin eine Lösung, damit Beschäftigte in den Genuss von steigenden Tariflöhnen kommen und die Betriebe weniger stark unter unsinnigen Arbeitszeitverkürzungen leiden“, sagte Bundesinnungsmeister Thomas Dietrich unserer Redaktion. Gleichzeitig forderte er aber auch eine „bundespolitische Grundsatzdebatte zum Thema“.

Kritik an Minijobs

Denn grundsätzlich steht die Gebäudereiniger-Branche den Minijobs kritisch gegenüber und ist sich darin unter anderem mit dem DGB einig. „In Zeiten wachsenden Arbeitskräftemangels und demografischer Herausforderungen ist die einzig logische Antwort, Minijobs zurückzudrängen, perspektivisch sogar abzuschaffen, dafür aber voll steuer- und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu stärken“, sagte Dietrich. Minijobs seien für die Unternehmen die unflexibelste und bei 30 Prozent pauschaler Arbeitgeberabgabe auch teuerste Beschäftigungsform.

Die bayerische Landesregierung sieht das etwas anders. „Minijobs haben sich wegen ihrer Flexibilität für Beschäftigte und Arbeitgeber bewährt und sind oft eine Brücke zurück in den Arbeitsmarkt“, sagte Bayerns Bundesratsminister Florian Herrmann unserer Zeitung. Gerade deshalb müsse die Entlohnung mit der allgemeinen Lohnentwicklung Schritt halten, erklärte der CSU-Politiker und betonte gleichzeitig, dass eine Anhebung der Verdienstgrenze nicht die Gefahr berge, „dass Minijobs überhandnehmen“. Dies zeige die Entwicklung der letzten Jahre. „Der Hauptzuwachs an Arbeitsplätzen in Deutschland und insbesondere in Bayern erfolgte bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen“, sagte Florian Herrmann.

Auch die Fachausschüsse sind gegen den bayerischen Plan

Das Papier steht für die Sitzung des Bundesrates an diesem Freitag auf der Tagesordnung. Bayern muss allerdings noch viel Überzeugungsarbeit bei den Fachpolitikern leisten, um sein Anliegen durchzubekommen. Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, der Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss haben bereits ihre Ablehnung signalisiert. Herrmann appellierte an die Kritiker, den Vorstoß aus Bayern doch noch zu unterstützen. „Wenn Tariflöhne und Mindestlohn steigen, muss auch der Minijobber mehr Geld bekommen“, mahnte er.

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Die Diskussion ist geschlossen.

27.06.2019

Und wie läuft das dann bei Besitzern einer Eigentumswohnung? Bisher ist es ja so, dass man hier nicht mal 450,00 Euro dazu verdienen durfte, ohne diese zu versteuern. Die Miete wird angerechnet, aber wohlgemerkt die Bruttomiete, nicht was von dieser nach Abzug der Hausverwaltungskosten noch übrig bleibt.Es ist Zeit, dass man auch hier einmal eine Änderung trifft.