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Idra Baier-Müller im Moment, als die die Nachricht über den Wahlsieg im Oberallgäu erhält, gemeinsam mit ihrem Ehemann.
Foto: Lienert
Kommunalwahl in Bayern

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Bei den bayerischen Kommunalwahlen werden am Sonntag, 15. März, in 24 der 25 kreisfreien Städte die Oberbürgermeister und in 64 der 71 Landkreise die Landräte gewählt. Zudem wird in zahlreichen Kommunen und Gemeinden der Gemeinderat und Bürgermeister gewählt. Die Wahlperiode beträgt jeweils sechs Jahre.

Insgesamt finden am Sonntag mehr als 4000 Wahlen statt. Bayernweit sind fast 40.000 Mandate zu vergeben. Für die Parteien sind die Kommunalwahlen ein weiterer Stimmungstest nach der Landtagswahl 2018 und der Europawahl 2019.

Sollten bei einer Bürgermeister- bzw. Landratswahl eine Stichwahl nötig sein, findet diese zwei Wochen später am 29. März statt. Die Wahllokale sind wie auch beim ersten Wahlgang von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

So funktionieren OB-Wahl, Gemeinderat-Wahl und Landrat-Wahl

Der Wähler hat in der Regel so viele Stimmen, wie Stadt- oder Gemeinderatsmitglieder und Kreisräte zu wählen sind. Die Zahl schwankt zwischen acht bei Gemeinden bis 1000 Einwohnern und 80 in der Landeshauptstadt München. In Landsberg etwa sitzen 30 Vertreter im Stadtrat, in Kempten 44 und in Augsburg 60. In kleineren Gemeinden mit weniger als 3000 Einwohnern können unter Umständen auch mehr Stimmen vergeben werden als der Gemeinderat Sitze hat. Bei den Kreistagswahlen hat der Wähler abhängig von der Größe des Landkreises 50 (bis zu 75.000 Einwohner), 60 (bis 150.000 Einwohner) oder 70 Stimmen.

Eine Sperrklausel wie die 5-Prozent-Hürde gibt es bei der Kommunalwahl in Bayern nicht. Damit haben auch kleine Parteien und Wählergruppen eine Chance.

Bei den Wahlen der Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte zählt die absolute Mehrheit. Die Wahl gewonnen hat derjenige, der mehr als die Hälfte der abgegeben, gültigen Stimmen erhalten hat. Gelingt dies keinem Kandidaten, müssen sich die zwei Bewerber mit den meisten Stimmen einer Stichwahl stellen.

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