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Augsburg
02.06.2020

Goldfinger-Prozess: Staatsanwaltschaft hält Richter für befangen

Das Steuergestaltungsmodell mit Goldhandel im Ausland wurde von den Ermittlern „Goldfinger“ getauft, nach dem bekannten James-Bond-Film.
Foto: Bas Czerwinski, dpa

Das Landgericht Augsburg will das spektakuläre Goldfinger-Verfahren einstellen. Jetzt kontert die Anklage mit einem in dieser Konstellation ungewöhnlichen Antrag.

Keine Woche ohne spektakuläre Entwicklung im Augsburger Goldfinger-Prozess: Nachdem das Gericht am vergangenen Mittwoch überraschend die Einstellung des Verfahrens vorgeschlagen hatte, reichte die Staatsanwaltschaft nun postwendend einen Befangenheitsantrag gegen Johannes Ballis, den Vorsitzenden Richter der 10. Strafkammer am Landgericht Augsburg, ein. Sie sieht „Gründe, die geeignet sind, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit“ Ballis’ zu rechtfertigen.

Das Gericht hatte bei der jüngsten Verhandlung deutlich gemacht, dass es die Vorwürfe der Anklage als weitgehend unbegründet betrachte. „Gerade die Hauptverhandlung hat ergeben, dass die Angeklagten kein Steuerhinterziehungsmodell entworfen und vertrieben haben“, sagte Ballis. Er empfahl, alle Verfahren aus diesem juristischen Komplex gegen eine Geldauflage einzustellen. Damit bezog er sich nicht nur auf die beiden angeklagten Münchner Rechtsanwälte und Steuerberater Martin H. und Diethard G., sondern auch auf die rund 100 Millionäre, die ihr Geld in dem umstrittenen Goldfinger-Modell angelegt hatten.

Staatsanwaltschaft hält Beweisaufnahme im Goldfinger-Prozess für nicht abgeschlossen

Die Staatsanwaltschaft ist allerdings der Meinung, dass die Ausführungen des Vorsitzenden Richters „eine Festlegung bezüglich des Schuldgehalts und zu den zu erwartenden Strafen für die Angeklagten“ dokumentierten, und zwar „zu einem Zeitpunkt, an dem die Beweisaufnahme bei weitem noch nicht abgeschlossen ist“, wie es in einer Mitteilung heißt. Eine andere Strafkammer des Augsburger Landgerichts muss nun über den Befangenheitsantrag entscheiden.

In dem Prozess geht es um ein Steuerspar-Modell, das nach dem James-Bond-Film „Goldfinger“ benannt ist. Vermögende Bürger sollen über den Handel mit Gold oder anderen hochwertigen Gegenständen im Ausland Millionensummen an Steuern gespart haben.

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