Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Gesundheit: Mehrfache Nutzung von Einwegmasken kann zu Reizungen führen

Gesundheit
10.01.2021

Mehrfache Nutzung von Einwegmasken kann zu Reizungen führen

Mehr Fasern lösen sich bei langer Nutzung von Einwegmasken. Diese können zu Problemen führen - stellen aber kein vergleichbares Risiko zu einer Covid-19-Infektion dar.
Foto: Robert Michael, dpa (Archiv)

Einwegmasken sind nicht für die langfristige Verwendung gedacht. Viele Menschen nutzen sie allerdings immer wieder. Gelöste Fasern können aber Probleme verursachen.

Durch mehrfaches Tragen gealterte und zerfusselte Einwegmasken können unter Umständen zu gesundheitlichen Problemen führen. "Gealterte Einwegmasken können mehr Fasern freisetzen als neue Masken", sagte Robert Landsiedel, stellvertretender Vorsitzender der Gesellschaft für Toxikologie (GT), der Deutschen Presse-Agentur. Die Fasern gelangten zwar in der Regel nicht in die tieferen Atemwege und könnten daher dort auch keine schädliche Wirkung entfalten. "Sie können jedoch möglicherweise die Haut, die Schleimhäute und die oberen Atemwege reizen."

Freisetzung von Faserstücken bei Einwegmasken

Die von vielen Menschen genutzten Einwegmasken bestehen zumeist aus mehreren Lagen von Mikrofasern aus Kunststoff, in der Regel Polypropylen, das aus Rohöl gewonnen wird. Die Gesellschaft für Toxikologie habe zwar keine eigenen Studien hierzu, damit befasste Kollegen hätten aber beobachtet, dass von Masken vor allem größere Faserstücke freigesetzt werden, die nicht in die tieferen Atemwege gelangen, erläuterte Landsiedel zusammen mit Götz Westphal, dem Vorsitzenden des GT-Arbeitskreises Inhalationstoxikologie. 

Dies zeigte etwa eine im vergangenen Jahr im "World Allergy Organization Journal" veröffentlichte Studie. Die Mediziner um Jan Hagemann von der Universitätsmedizin Mainz hatten bei 46 Frauen und Männern Symptome eines allergischen Schnupfens untersucht, die offenbar auf das Tragen von Masken - hier speziell FFP-Masken - zurückgingen. Abhängig von der Nutzung ließen sich in der Nasenspüllösung der Betroffenen Polypropylen-Fasern nachweisen. Mit mehreren Millimetern waren die gefundenen Fasern vergleichsweise lang. 

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Datawrapper-Grafik anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Datawrapper GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Gesundheitsgefahr im Vergleich zu Corona-Infektion aber gering

Aus den oberen Atemwegen werden abgelagerte Fasern und Partikel zusammen mit dem Schleim der Atemwege durch kleine bewegliche Härchen (Zilien) in Richtung Mund transportiert und dann verschluckt. "Von den aus den Masken freigesetzten Fasern geht nach unserer Einschätzung keine oder eine vergleichsweise geringe Gesundheitsgefahr aus; die Verringerung der Risiken einer Infektion überwiegt hier bei weitem", so das Fazit der GT-Experten. Auch das Verschlucken von Partikeln aus Masken stellt demnach ein zu vernachlässigendes Risiko dar. Sichergestellt müsse allerdings sein, dass man keine minderwertigen Atemmasken verwende. 

Zu bedenken sei bei der Beurteilung auch, dass der Mund-Nase-Schutz neben Bakterien und Viren auch Partikel und Fasern aus der Luft abhalte, die ohne Maske aufgenommen würden. Die Menge aufgenommener Fasern aus Masken könne zwar diejenige von Fasern aus Textilien, denen wir ständig ausgesetzt seien, unter bestimmten Umständen durchaus übersteigen - zum Beispiel an Arbeitsplätzen, an denen dauerhaft Atemmasken getragen werden müssen. Aber: "Von Berufstätigen, die täglich Atemmasken tragen, sind keine besonderen Gesundheitsgefährdungen bekannt."

Nutzung von minderwertigen Masken vermeiden

Kritisch zu sehen sei allerdings eine Verbreitung von nicht mit "CE" gekennzeichneten Produkten, die als potenzielle Gefahr für die Sicherheit der Anwender diskutiert würden, heißt es in der Studie aus Mainz. Die Hypothese sei, dass von bestimmten Nicht-CE-FFP-Masken mehr Polypropylen-Fasern in den eingeatmeten Luftstrom gelangen, was zu einer Anhäufung auf der Nasenschleimhaut und potenziell in den gesamten Atemwegen führen könne.

Eine CE-Kennzeichnung ist kein Qualitätssiegel, mit ihr erklärt ein Hersteller oder Vertreiber lediglich eigenverantwortlich, dass sein Produkt den geltenden europäischen Anforderungen genügt. In welchem Umfang falsch gekennzeichnete oder qualitativ mangelhafte Masken hierzulande verkauft werden, ist unklar. (dpa)

Lesen Sie dazu auch:

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.