Schule: Testverweigerern drohen Bußgeldverfahren im Landkreis Günzburg
Plus Seit Montag wird das Versäumnis von Unterrichtstagen genau beobachtet. Die Bedenkzeit für Verweigerer eines Corona-Tests ist um. Das Schulamt Krumbach richtet sich auf Mehrarbeit dadurch ein.
Mit dem Unterricht nach den Allerheiligenferien begonnen haben die Schulen „im Rahmen dessen, was man normal nennen kann“, sagt Schulamtsdirektor Thomas Schulze vom Staatlichen Schulamt in Krumbach. Er spricht für die im Landkreis Günzburg situierten Grund- und Mittelschulen. Einige Regeln haben sich wieder verändert, seit auch im Landkreis die Corona-Ampel auf Rot gesprungen ist. So muss nun im Unterricht auch an Grundschulen wieder eine Maske getragen werden. Nur vereinzelt hätten das Schulamt diesbezüglich Beschwerden erreicht.
Was das Amt in nächster Zeit aber mehr beschäftigen wird, seien die Testverweigerer unter den Schulkindern. Denn mit Unterrichtsbeginn nach den Allerheiligenferien ist nun die Bedenkzeit zu Ende, die Eltern noch gegeben wurde, die ihre Kinder nicht an den Corona-Tests in der Schule teilnehmen lassen wollen. Kinder, die nicht getestet werden, dürfen den Unterricht nicht besuchen, fehlen damit aber auch unentschuldigt. So beginnen seit Montag die Zähltage für das unentschuldigte Versäumnis des Unterrichts bei den Testverweigerern. Im Laufe der nächsten Woche würden dann wohl erste Bußgeldverfahren gegen die Eltern dieser Kinder anlaufen, prognostiziert Schulze. Die Rechtsgrundlage ist das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Schulze hat in der vergangenen Woche die Schulleitungen informiert, wie in diesen Fällen zu verfahren ist.
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