Klimaschutzgesetz: In Trippelschritten zum Klimaziel?
Plus Die Staatsregierung hinterlegt die Reform des Klimaschutzgesetzes mit einem Paket mal mehr, mal weniger konkreter Maßnahmen. Grüne, SPD und Naturschützer üben deftige Kritik.
Die Bayerische Staatsregierung muss sich nicht vorwerfen lassen, bei der Reform des Klimaschutzgesetzes und der damit verbundenen Projekte nicht auch an klitzekleine Schritte auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2040 gedacht zu haben. Die Liste über das vergrößerte „Maßnahmenpaket – Klimaschutzoffensive“, die mittlerweile auf der Homepage des Umweltministeriums veröffentlicht wurde, enthält auch so amüsante Projekte wie die „klimaverträgliche Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebe der Justizvollzugsanstalten“ oder das „Angebot eines Jobrad-Modells für Bedienstete des Freistaats Bayern.“ Könnte heißen: Besen statt Laubbläser für Häftlinge bei der Gartenarbeit oder Radl statt Auto für Beamte auf dem Weg zur Arbeit.
In der bayerischen Klimaschutzdebatte gibt es eine grundsätzliche Verwirrung
Wer sich nicht mit derlei Kleinkram aufhalten will, sondern nach den großen Schritten in Richtung CO2-Einsparung und Klimaneutralität sucht, dem stellen sich bei der Lektüre der Liste mit insgesamt 126 Projekten ganz andere Fragen. Da steht zum Beispiel unter Punkt 1.27 „10H reformieren“. Das widerlegt zwar jene Kritiker, die der Staatsregierung diese Woche in ersten Reaktionen auf den neu gefassten Gesetzentwurf vorgeworfen haben, sie wolle bei der Reform des Klimaschutzes die Windkraft außen vor lassen. Doch was mit „10H reformieren“ genau gemeint ist, bleibt unklar. Über die Abstandsregel für Windräder (mindestens das Zehnfache ihrer Höhe von der nächstgelegenen Wohnbebauung) wird im Landtag seit Jahren erbittert gestritten. Bisher hält vor allem die CSU-Fraktion eisern daran fest.
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