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Bayerischer Landtag
26.04.2022

Bayerisches Verfassungsschutzgesetz: "Durchlöchert wie ein Schweizer Käse"

Das Bundesverfassungsgericht hat das umstrittene bayerische Verfassungsschutzgesetz für "teilweise verfassungswidrig" erklärt.
Foto: Sebastian Gollnow, dpa (Symbolbild)

Das Bundesverfassungsgericht hat das bayerische Verfassungsschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt. Die Opposition jubelt über das Urteil. Die CSU muss nachbessern.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das das umstrittene bayerische Verfassungsschutzgesetz für „teilweise verfassungswidrig“ erklärt hat, wird von Grünen, SPD und FDP als Erfolg für die Freiheitsrechte von Bürgerinnen und Bürgern gefeiert. Die CSU dagegen, die das Gesetz im Jahr 2016 im Alleingang durchgedrückt hat, bemüht sich um politische Schadensbegrenzung und versichert, die Vorgaben des höchsten Gerichts umgehend umzusetzen.

Von einer Niederlage ist in den Erklärungen der Staatsregierung am Dienstag nicht die Rede. Innenminister Joachim Herrmann (CSU), der das Gesetz vor knapp sechs Jahren auf den Weg gebracht und gegen alle Kritik verteidigt hat, sieht sich im Grundsatz sogar bestätigt. Er argumentiert: „Das heutige Urteil ist eine Stärkung des Verfassungsschutzes: Das Bundesverfassungsgericht hat die Bedeutung unserer Verfassungsschutzbehörden für den Schutz unserer freiheitlichen Demokratie deutlich betont und die hierfür erforderlichen Befugnisse nicht grundsätzlich beanstandet. Ihre Ausgestaltung im Einzelnen bedarf jedoch an einigen Stellen zusätzlicher verfahrensrechtlicher Sicherungen und klarstellender Begrenzungen.“

Grünen-Fraktionschefin Schulze spricht von "epochaler" Entscheidung

Ganz anders sieht das die Opposition. Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze spricht von einer beschämenden, aber vorhersehbaren Niederlage und sagt: „Bayerns Verfassungsschutzgesetz verstößt teilweise gegen Grundrechte und ist von verfassungsrechtlichen Mängeln so durchlöchert wie ein Schweizer Käse. Erneut muss ein Gericht ein CSU-Gesetz korrigieren – so geht keine seriöse Innenpolitik!“ Schulze nennt die Grundsatzentscheidung der Richter „epochal“ und sieht sich in ihrer Kritik bestätigt: „Dem erschreckenden Überwachungshunger der CSU und der fortschreitenden Verpolizeilichung des Verfassungsschutzes in Bayern ist damit endgültig ein Riegel vorgeschoben worden.“

Horst Arnold, der Rechtsexperte der SPD im Landtag, verweist auf die jahrelange Kritik seiner Partei „an dieser willkürlichen CSU-Gesetzgebung“ und sagt: „Unser dringender Tatverdacht, dass von der damaligen Staatsregierung und CSU-Fraktion gerade im sensiblen Bereich der Grundrechte höchst oberflächlich, beliebig und tatsächlich auch verfassungswidrig gearbeitet wurde, hat sich bewahrheitet.“

Martin Hagen, Landesvorsitzender der FDP Bayern, hier in Hirschaid beim Landesparteitag. Er sagt, das Urteil sei „ein Denkzettel für die CSU“.
Foto: Daniel Vogl, dpa

FDP-Fraktionschef Martin Hagen nennt das Urteil „ein wichtiges Signal für die Grundrechte“. Es sei „ein Denkzettel für die CSU“. Das bayerische Verfassungsschutzgesetz greife unverhältnismäßig tief in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger im Freistaat ein. „Die Staatsregierung muss jetzt zeitnah ein verfassungskonformes Gesetz vorlegen und damit Freiheit und Sicherheit in Balance bringen“, fordert Hagen.

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Und auch die „Gesellschaft für Freiheitsrechte“, die in Karlsruhe geklagt hatte, spricht von einem guten Tag für die Grundrechte und den Rechtsstaat in Deutschland: „Trotz seiner besonderen Befugnisse und Aufgaben gilt für den Inlandsgeheimdienst kein Freifahrtschein bei Grundrechtseingriffen. Wer im Auftrag der wehrhaften Demokratie für den Schutz der Verfassung arbeitet, muss sich auch selbst an ihre Regeln halten.“

Urteil zum Verfassungsschutzgesetz wird Auswirkungen überall in Deutschland haben

Einig sind sich Befürworter und Gegner des Gesetzes nur in einem Punkt: Das Urteil wird Auswirkungen nicht nur in Bayern, sondern überall in Deutschland haben. Innenminister Herrmann verweist darauf, dass das Bundesverfassungsgericht erstmals umfassende verfassungsrechtliche Maßstäbe für die Erhebung und Übermittlung von Daten durch die Verfassungsschutzbehörden entwickelt habe. „Deren Bedeutung gehen weit über das bayerische Landesrecht hinaus und werden auch im Bundesrecht Änderungen zur Folge haben. Aktuell entspricht wohl kein Verfassungsschutzgesetz in Deutschland den nun vom Gericht formulierten Anforderungen“, sagt Herrmann.

Nach seinem Verständnis des Urteils sind Wohnraumüberwachungen, Online-Durchsuchungen, Ortung von Mobilfunkgeräten, der Einsatz verdeckter Mitarbeiter und Observationen im Grundsatz weiterhin möglich. Der Gesetzgeber müsse allerdings die Voraussetzungen für derartige Maßnahmen konkreter regeln. Genauer bestimmt werden müssen auch das Verhältnis von Verfassungsschutz und Polizei sowie die Kontrolle der Maßnahmen durch Gerichte.

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