Urteil gefallen: Messerstecher von Würzburg muss in die Psychiatrie
13 Monate nach der tödlichen Messerattacke in Würzburg ist heute das Urteil gegen den Beschuldigten gefallen. Er muss unbefristet in eine Psychiatrie.
13 Monate ist die tödliche Messerattacke eines Mannes auf arglose Passanten in Würzburg her. Am Dienstag ist am Landgericht das Urteil gefallen. Der Somalier um die 30 (sein genaues Alter ist den Behörden nicht bekannt) muss unbefristet in eine Psychiatrie. Das Gericht folgte den Anträgen von Generalstaatsanwaltschaft München und Nebenklagevertretern.
Der Vorsitzende Richter, Thomas Schuster, sagte am Dienstag bei der Urteilsverkündung, dass es erwiesen sei, dass der zur Tatzeit schuldunfähige Beschuldigte am 25. Juni 2021 in der Würzburger Innenstadt wahllos Menschen mit einem Küchenmesser angegriffen hatte.
Urteil gegen Messerstecher von Würzburg gefallen
Nach der Beweisaufnahme hatte die Generalstaatsanwaltschaft dem Flüchtling Mord in drei Fällen, versuchten Mord in sechs Fällen, versuchten Totschlag in vier Fällen sowie gefährliche, schwere und vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen. Der Verurteilte ist zwei unabhängigen Gutachten zufolge psychisch krank und war demnach bei dem Verbrechen, bei dem drei Frauen starben, am 25. Juni 2021 schuldunfähig. Solange die Erkrankung des Mannes, paranoide Schizophrenie, fortbesteht und er als gefährlich eingestuft wird, ist eine Freilassung damit ausgeschlossen.
Bevor das Urteil fiel, stand zunächst das Plädoyer der Verteidigung an. Auch diese wollte den Beschuldigten wegen seiner psychischen Erkrankung in einer Psychiatrie unterbringen lassen. Das sagte Rechtsanwalt Tilman Michler.
Prozess gegen Messerstecher von Würzburg: Beschuldigter seit April vor Gericht
Der Beschuldigte musste sich seit April vor Gericht verantworten. Es galt schon vorher als erwiesen, dass er in der Würzburger Innenstadt drei ihm unbekannte Frauen mit einem Messer tötete. Vier Frauen, ein damals elfjähriges Mädchen und ein 16-Jähriger wurden zudem schwer verletzt. Hinzu kamen drei Leichtverletzte. Ein angegriffener Polizist blieb unverletzt.
In ihrem Schlusswort am Montag sagte die Oberstaatsanwältin Judith Henkel: "Der Beschuldigte wählte die Geschädigten willkürlich aus." Er habe heimtückisch und aus Hass auf Deutschland gehandelt, wo er sich ungerecht behandelt und vom Geheimdienst verfolgt gefühlt habe. Der Mann wäre durch Stimmen in seinem Kopf zu der Tat ermutigt worden. "Seine Absicht war es, so viele Menschen wie nur möglich (...) zu töten." Hinweise auf ein politisches Tatmotiv oder Frauenfeindlichkeit hätten sich nicht ergeben.