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Neues für Verbraucher
26.09.2022

Corona-Regeln und Mindestlohn: Das ändert sich im Oktober

Ab Oktober fällt die Maskenpflicht in Flugzeugen weg. In Fernzügen ist das Tragen einer Maske jedoch weiterhin vorgeschrieben.
Foto: Andreas Arnold, dpa

Die Bundesregierung plante ab Oktober eigentlich eine Gasumlage, um Importeure zu stützen. Ob diese tatsächlich kommt, ist allerdings ungewiss. Andere Regelungen stehen dagegen schon fest.

Für viele Arbeitnehmer bringt der Oktober ein Gehaltsplus: Der Mindestlohn steigt auf 12 Euro pro Stunde. Wer einen Minijob hat, darf mehr verdienen. Gleichzeitig kommen neue Pflichten auf Verbraucherinnen und Verbraucher zu. Ein Überblick:

Corona-Regeln

Ab Oktober gelten neue Corona-Regeln. Bundesweit vorgeschrieben werden FFP2-Masken in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen. Auch in Fernzügen gilt weiter eine Maskenpflicht, wobei für Kinder eine einfache OP-Maske reicht. In Flugzeugen fällt die Maskenpflicht weg. In Pflegeheimen und Kliniken muss zudem vor dem Zutritt ein negativer Test vorgelegt werden.

Die Länder können zudem eine Maskenpflicht in Nahverkehrszügen und -bussen sowie in Innenräumen wie Geschäften und Restaurants vorschreiben, müssen dies aber nicht. Wer einen negativen Test vorzeigt, ist in der Gastronomie und bei Veranstaltungen zwingend von einer solchen Pflicht auszunehmen. An Schulen und Kitas können Tests vorgeschrieben werden. Ab Klasse fünf ist eine Maskenpflicht möglich. Wenn sich die Infektionslage verschlimmert, können die Länder mit einem Landtagsbeschluss weitere Vorgaben machen. Dazu zählen etwa Besucher-Obergrenzen für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen.

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Oktober auf 12 Euro je Stunde von zuvor 10,45 Euro. Seit 2015 ist der Mindestlohn damit um mehr als 40 Prozent gestiegen.

Minijobs

Parallel zur Erhöhung des Mindestlohns wird die Entgeltgrenze für Minijobs angehoben, für die keine Steuern und Sozialabgaben fällig sind. Der monatliche Maximalbetrag liegt ab Oktober bei 520 Euro.

Ende der Grundsteuererklärung

Noch bis zum 31. Oktober haben Immobilieneigentümer Zeit, ihre Grundsteuererklärung einzureichen. Wer dem nicht nachkommt, muss mit Erinnerungsschreiben des Finanzamtes oder Zwangsgeldern rechnen. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) betonte allerdings zuletzt, dass er in einer Verlängerung der Abgabefrist weiterhin eine Option sieht. Die Frist beruhe nicht auf einer bundesgesetzlichen Regelung, sondern auf Festlegungen der Länder, betonte ein Sprecher des Finanzministeriums.

Heizung

Gebäudeeigentümer mit Gasheizungen sind künftig zur Überprüfung ihrer Heizung verpflichtet, um Energie zu sparen. Die Regelung tritt am 1. Oktober in Kraft und gilt für zwei Jahre.

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