Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. München: Flughafen München: 42-Jähriger schmuggelt lebenden Alligatoren

München
13.10.2022

Flughafen München: 42-Jähriger schmuggelt lebenden Alligatoren

Der Albino-Alligator war in Folie eingewickelt. Nur die Nasenlöcher blieben frei. Dennoch fanden die Zollbeamten das Tier in schlechtem Gesundheitszustand.
Foto: Hauptzollamt München

Am Münchner Flughafen entdecken Zöllner allerlei Ungewöhnliches im Gepäck. Kürzlich mussten sie sogar ein Krokodil retten. Für andere blinde Passagiere kommt jede Hilfe zu spät.

Wer von Berufs wegen in fremde Koffer blicken muss, ist so einiges gewohnt – schmutzige Unterwäsche, lustbringendes Spielzeug fürs Schlafzimmer oder kiloweise Rauschgift bekommen Zöllnerinnen und Zöllner am Münchner Flughafen jedenfalls in schöner Regelmäßigkeit zu Gesicht, wenn sie das Gepäck von Flugreisenden kontrollieren. Der Fund, von dem das Münchner Hauptzollamt nun aber berichtete, dürfte aber selbst für die professionellen Koffergucker einer eher ungewöhnlicher gewesen sein.

Der Alligator war in Frischhaltefolie eingepackt – und lebendig

Beim Blick durch das Röntgengerät am Gepäckband fiel dem Sicherheitsdienst ein Gegenstand auf, der die Form eines Krokodils hatte – und sich beim Öffnen des Koffers schließlich auch als ein eben solches herausstellte. Eingepackt und fixiert in Frischhaltefolie – nur die Nasenlöcher des Tieres waren frei – lag dort tatsächlich ein lebender, rund ein Meter langer Albino-Alligator. Das Reptil sei in einem schlechten Gesundheitszustand gewesen, erklärte Zollsprecher Thomas Meister. Gemeinsam mit einem Tierarzt hätten die Zöllner das Tier befreit und die Erstversorgung des Alligators übernommen. In einer Auffangstation für Reptilien sei er dann weiter aufgepäppelt worden. „Jetzt geht es dem Tier wieder gut“, sagte Meister am Donnerstag.

Keine Chance mehr auf Genesung hatten hingegen die beiden Antilopen, die die Münchner Zollbeamten zwei Tage vorher aus dem Flugverkehr zogen – sie waren schon tot, ja bereits gebraten. Eine Frau aus Ghana hatte sie in ihrem Gepäck mitgebracht und sprach von einer „Delikatesse“. Den Geschmack der bayerischen Zöllner traf die Frau aus dem westafrikanischen Land damit aber offenbar nicht. Die Einfuhr des Fleisches sei aufgrund tierseuchenrechtlicher Regelungen nicht erlaubt gewesen, teilte der Zoll mit. Die Antilopen seien sichergestellt und anschließend „der fachgerechten Vernichtung zugeführt worden“, hieß es weiter.

Der Alligator sollte nach Singapur geschmuggelt werden

Zurück zum weißen Alligator im Reisekoffer: Dieser war bereits am 25. September am Flughafen entdeckt worden. Der Zoll ging erst jetzt damit an die Öffentlichkeit, um die Ermittlungen zu den Hintergründen des Schmuggels nicht zu gefährden. Nun ist klar: Ein 42-Jähriger wollte das Tier wohl aus den USA kommend mit einem Zwischenstopp in München nach Singapur bringen. In Asien werden nach Angaben des Hauptzollamtes bis zu 75.000 Euro für Albino-Alligatoren gezahlt. Gegen den Geschäftsmann läuft nun ein Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Artenschutz- und Tierschutzgesetz. (mit dpa)

Lesen Sie dazu auch
Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.