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  3. Klima-Proteste: Gewahrsam für die "Letzte Generation": Fürs Klima in den Knast

Klima-Proteste
18.11.2022

Gewahrsam für die "Letzte Generation": Fürs Klima in den Knast

Die "Letzte Generation", wie hier im Bild Leo Elgas, klebt sich für Forderungen wie die Einführung eines Tempolimits oder die Fortführung des Neun-Euro-Tickets auf der Straße fest.
Foto: Sven Hoppe, dpa

Plus Aktivistinnen und Aktivisten der "Letzten Generation" müssen bis zu 30 Tage in Präventivgewahrsam. Warum das umstritten ist und wie es andere Bundesländer regeln.

Acht Tage lang saß Leo Elgas in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim. Der 23-Jährige ist kein Mörder, Räuber oder Betrüger, der in Bayerns wohl bekanntestem Gefängnis untergebracht wurde. Elgas ist Klimaaktivist und saß ein, weil er eine Straße in München blockiert hatte, um für mehr Klimaschutz zu demonstrieren.

Elgas und mehr als 30 seiner Mitstreiterinnen und Mitstreiter wurden in den vergangenen Wochen aus diesem Grund von der Polizei in Gewahrsam genommen. Um weitere Straftaten zu verhindern, wie es heißt. Seither überschlagen sich die Debatten darüber, ob das rechtens, gerechtfertigt und angemessen oder übertrieben ist. Am Mittwoch verbreitete sich die Nachricht, dass einer der Aktivisten inzwischen in einen Hungerstreik getreten ist.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

18.11.2022

Wir bewegen uns in Richtung DDR, wo aus Bürgern Straftäter gemacht wurden weil die Anschauung nicht gefiel.

30 Tage Erzwingungshaft ist nicht die Lösung, sondern wird zu einem Problem für Justiz, Politik und dem Bürger werden.

18.11.2022

30 Tage sind das Wenigste. Man sollte eher über eine Verschärfung nachdenken. Diese Chaoten schädigen die Gesellschaft in übester Weise!

18.11.2022

Die Gesellschaft schädigt auch, wer ohne Rücksicht auf Verluste Ressourcen verschwendet, Ausbeutung durch sein Kaufverhalten fördert und die Klimakrise nicht wahrnehmen will. Wenn alle diese Leute in den Knast müssten, dann würden die Kapazitäten nicht ausreichen. Das sollte Ihnen klar sein.

18.11.2022

Das ist für mich die bayerische Linie: Wenn man nur kräftig genug auf den Angeklagten einhaut, egal ob man jemand einsperrt oder mit maßlosen Geldstrafen finanziell ruiniert, vermeidet man Wiederholungstaten. Je geringer das Delikt ist, desto unverhältnismäßiger muss die Strafe sein.
In Bayern gibt es Mörder, Menschenhändler, schlafende Terroristen, Drogendealer, genug sinnvolle Arbeit für einen Innenminister. Den Sekundenkleber- Demonstranten legt am besten das Handwerk, indem man ihnen ganz konsequent medial die Aufmerksamkeit entzieht.

18.11.2022

Interessanterweise sitzt in Bayern der offizielle (Klima)Chaot nicht in Stadelheim sondern im Prinz-Carl-Palais.
Auch für manchen bayerischen „Verkehrs-Chaoten“ wäre eine Sicherheitsverwahrung angemessen, um erheblichen (meist finanziellen) Schaden abzuwenden.

18.11.2022

Wir leben in einer Demokratie und einem Rechtstaat, der sich grundsätzlich an der durch die Mehrheit der Wähler gewählten Regierung und deren Politikumsetzung orientiert. Das haben auch Minderheiten zu respektieren. Der Rechtstaaat gewährt jedoch auch Minderheiten und Andersdenkenden durch Art. 5 (1) GG (Meinungsfreiheit) und Art. 8 (1) GG (Demonstationsrecht) die Möglichkeit, Einfluss auf die Meinungsbildung im Rahmen des rechtstaatlichen Rahmens zu nehmen. Zuerecht ist damit jedoch nicht abgedeckt, dass Interessengruppen durch die Begehung von Straftaten Einfluss auf die allgemeine Meinungsbildung einwirken. Würde jede Interessengruppe durch kriminelle Handlungen auf die allgemeine Meinungsbildung einwirken, hätten wir bald Anarchie, in der einfach die Stärkeren ihre Meinung rechtstaatwidrig durchsetzen würden. In diesem Kontext es völlig legitim, wenn die "Letzte Generation" im Rahmen der rechtstaatlichen Mittel ihren Ausdruck zur verfehlten Klimapolitik zum Ausdruck bringt. Allerdings sind Straftaten (Nötigung durch Festkleben auf Straßen, Sachbeschädigung an Kunstwerken u. a.) zur Einflussnahme auf die allgemeine Meinungsbildung mit absoluter Sicherheit jedoch nicht durch das Grundgesetz gedeckt. Hier hat sich der Rechtstaat mit den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Wehr zu setzen - auch durch Ingewahrsamnahme für 30 Tage zum Zwecke der Gefahrenabwehr. Im Übrigen geht hier der Vergleich mit Landwirten, die mit ihren Traktoren in München auf eine verfehlte Landwirtschaftspolitik hinweisen ins Leere. Die Landwirte bewegen sich mit ihren Traktoren auf öffentlichen Straßen und versuchen damit Einfluss auf die allgemeine Meinungsbildung zu nehmen. Dies ist insofern in einem Rechtstaat völlig legitim, da sie sich mit ihren ordnungsgemäß zum Straßenverkehr zugelassenen Traktoren auf öffentlichen Straßen im Rahmen der durch die Straßenverkehrsordnung abgedeckten möglichen und zulässigen Geschwindigkeit bewegen. Sie nötigen niemanden - sie halten sich einfach an die Straßenverkehrsordnung. Das es dadurch wohl zu Staus und zur Beeinträchtigung des Verkehrsflusses kommt mag für den Einzelnen zwar ärgerlich sein (auch ich würde mich darüber ärgern) - aber die Landwirte bewegen sich ganz einfach im Rahmen der rechtstaatlichen Vorgaben.

18.11.2022

Natürlich müssen Protestierende für Vergehen zur Rechenschaft gezogen werden. 30 Tage Ingewahrsamnahme sind jedoch nicht nur nach meinem Empfinden hierfür völlig unverhältnismäßig.

Vom Effekt her ist es auch kontraproduktiv.
1. Der Staat wertet damit die Aktionen der LE sogar noch auf, in dem er den persönlichen Preis, den Einzelne dafür zahlen erhöht. Das gibt ihnen eine Art Märtyrerstatus und wirft ein Schlaglicht darauf, warum sie bereit sind persönlich diese Foglen zu tragen.
2. Es mag sein, dass dadurch einige abgeschreckt werden. Andere, aus dem eher extremeren Milieu werden dadurch angezogen. Damit legt der Staat die Grundlage für die Radikalisierung, die er bei nächster Gelegenheit beklagen wird.
3. Der Staat schafft es damit, dass sich eher moderate Kreise der Gesellschaft, welche die Proteste eigentlich ablehnen, mit den Protestierenden solidarisieren.

Würden mit dem gleichen Eifer die gesellschaftlichen Ursachen des Klimawandels bekämpft werden, könnte der Staat dem Feuer der Prosteste den Sauerstoff entziehen. Die CSU hat sich leider aus machtpolitischen Gründen dafür entschieden Öl reinzugießen. Damit trägt sie zur Spaltung der Gesellschaft bei und verschleppt gleichzeitig den Kampf gegen den Klimawandel.

18.11.2022

Falsch:

Die Traktoren dürfen nicht auf der linken Fahrbahn fahren und/oder auf der Fahrbahn anhalten. Die Landwirte handelten gleichermaßen rechtswidrig wie die Klimaaktivisten!

18.11.2022

>>>
Herbert S.

Falsch:

Die Traktoren dürfen nicht auf der linken Fahrbahn fahren und/oder auf der Fahrbahn anhalten. Die Landwirte handelten gleichermaßen rechtswidrig wie die Klimaaktivisten!<<<

Wer sagt denn, dass die Landwirte auf der linken Fahrbahn fahren - ähh? Woher kommt diese Erkenntnis?? Und wenn eine Verkehrsampel rot zeigt oder wenn einer dieser Landwirte mit seinem Traktor einem anderen Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt zu gewähren ist, dann müssen die Landwirte mit ihren Traktoren sogar auf der Fahrbahn anhalten. Oder halten Sie das mit Ihrem Auto anders?