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Asylpolitik
25.08.2018

Abschiebe-Schutz für Flüchtlinge in Pflege-Ausbildung

Bayerns Innenminister Herrmann: "Haben den Ausländerbehörden gerade erst Regelungen an die Hand geben, durch die auch Pflegehelferschüler vor der Abschiebung geschützt werden."
Foto: Matthias Balk, dpa (Archiv)

Jugendliche, die eine Ausbildung in Pflegeberufen machen, sollen besser vor Abschiebungen geschützt werden. Das sagte Bayerns Innenminister Herrmann.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) will abgelehnte Asylbewerber, die eine Ausbildung in Pflegeberufen machen, besser vor Abschiebungen schützen. Er sieht darin jedoch keinen "Spurwechsel", wie er von anderen Parteien gefordert wird. In der Zeitung Die Welt (Samstag) begründete Herrmann seinen Schritt mit dem dringenden Arbeitskräftebedarf in der Pflege. "Deshalb haben wir den Ausländerbehörden gerade erst Regelungen an die Hand geben, durch die auch Pflegehelferschüler vor der Abschiebung geschützt werden - in Erweiterung der jetzigen 3+2-Regelung." Dies gelte ab sofort.

Herrmann: "Asylgesetze sind nicht dazu da, den Fachkräftebedarf zu decken"

Die 3+2-Regelung schützt Jugendliche während der Berufsausbildung und zwei weiteren Berufsjahren vor der Abschiebung. Die schulische Ausbildung im Pflegebereich war bislang von dieser Regelung nicht erfasst. Herrmann betonte allerdings, Asylgesetze seien nicht dazu da, den Fachkräftebedarf zu decken. "Wenn 'Spurwechsel' ein dauerhaftes Verfahren bedeutet, das den beliebigen Wechsel vom Asylverfahren in ein Einwanderungsverfahren ermöglicht, lehnen wir das ab", sagte Herrmann.

Gerade aus der Wirtschaft kommt immer wieder die Klage, dass Asylbewerber ausgebildet und gut integriert seien - und trotzdem abgeschoben würden. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) lehnt einen "Spurwechsel" ab, plädiert aber für mehr Flexibilität bei Ausbildung und Arbeit für Flüchtlinge. (dpa)

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