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Politik
22.03.2019

AfD fordert Minarett-Verbot und erntet Kritik

Die AfD würde Minarette an Moscheen am liebsten verbieten.
Foto: Weizenegger

Warum die anderen Parteien im Landtag die Idee der Rechtspopulisten als „Schwachsinn“ geißeln

Die AfD will Minarette in Bayern grundsätzlich verbieten. Doch mit ihrer Forderung steht die Partei im Landtag allein: Ein von der AfD vorgelegter Gesetzentwurf zur Änderung der bayerischen Bauordnung wurde in einer ersten Beratung im Plenum von allen anderen Parteien abgelehnt.

„Orientalische Minarette passen einfach nicht in das historisch gewachsene Orts- und Landschaftsbild“, hatte der AfD-Abgeordnete Richard Graupner zuvor argumentiert. Dies gelte umso mehr, als ein Minarett nicht nur ein „nett anzusehender Gebetsturm“ sei, sondern „architektonischer Ausdruck des Herrschaftsanspruchs des Islam“. Ein Minarett gehöre auch nicht zwingend zu einer Moschee, weshalb ein grundsätzliches Verbot auch nicht die im Grundgesetz gesicherte freie Religionsausübung einschränke, so Graupner weiter. Sein Parteikollege Jan Schiffers warf den anderen Parteien zudem „Unterwerfungsgesten“ gegenüber dem Islam vor.

In Bayern gebe es rund 300 Moscheen, davon hätten nur sechs ein Minarett, entgegnete der SPD-Abgeordnete Arif Tasdelen: „Es ist völliger Schwachsinn, zu glauben, dass Minarette Kirchtürmen Konkurrenz machen könnten. Und so zu tun, als würden sechs Minarette in Bayern unsere offene Gesellschaft bedrohen, ist die Steigerung von Schwachsinn, nämlich AfD.“

Es sei falsch, den Eindruck zu erwecken, als könnte überall in Bayern ohne Rücksicht auf das Ortsbild ein Minarett gebaut werden, erklärte die CSU-Abgeordnete Ulrike Scharf. Die Bauordnung sehe bereits ein „Verunstaltungsverbot“ durch einen Neubau vor. Der Maßstab für die jeweilige Kommune sei aber immer der Einzelfall, sagte Scharf. Eine pauschale Regelung nur für Moscheen durch den Landesgesetzgeber sei rechtlich nicht möglich.

Die AfD behauptet dagegen in ihrem Gesetzentwurf, nach derzeitiger Rechtslage könne der Bau von Minaretten rechtlich nicht untersagt werden. Dies sei falsch, findet auch der FDP-Abgeordnete Sebastian Körber: Ein Moschee-Bau liege in der Planungshoheit der Kommune, die dafür auch Vorgaben machen könne. Gewundert habe er sich zudem über den von der AfD gewählten Begriff der „Baubewilligung“. Denn dieser sei in Deutschland nicht gebräuchlich, sehr wohl aber in Österreich und in der Schweiz, so der gelernte Architekt: „Ich möchte ihnen nicht unterstellen, dass sie dort bei einer anderen rechtspopulistischen Partei abgeschrieben haben“, stichelte Körber.

Der AfD-Antrag ziele allein darauf, „die Gesellschaft zu spalten“ und „eine Religionsgemeinschaft in Misskredit zu bringen“, befand die Grüne Ursula Sowa. Die AfD zeige erneut, dass sie nicht an sachorientierter Arbeit interessiert sei, kritisierte Hans Friedl von den Freien Wählern.

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