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Corona
16.06.2020

AfD will keine Masken tragen: Kommt es zum Konflikt im Landtag?

Im Bayerischen Landtag gilt eine Verpflichtung, eine Maske zu tragen – die AfD-Fraktion weigert sich aber. Kommt es nun zum offenen Konflikt?
Foto: Sven Hoppe, dpa

Seit Anfang dieser Woche gilt im Maximilianeum die Verpflichtung, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Der AfD gefällt das nicht – sehr zum Ärger der Präsidentin.

Eigentlich gilt im Bayerischen Landtag seit dieser Woche eine Maskenpflicht, um der Ausbreitung des Corona-Virus vorzubeugen. Tatsächlich aber herrscht noch einige Verwirrung im Hohen Haus. Die AfD-Fraktion stellt sich gegen die Verpflichtung, einen Mund-Nasen-Schutz tragen zu müssen – sehr zum Ärger von Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU). Ob es darüber zu einem offenen Konflikt kommt, wird mit einiger Spannung erwartet. An diesem Dienstag kommen die ersten Ausschüsse zusammen, am Mittwoch tagt das Plenum.

Wie weit wird der Protest der AfD gegen die Masken gehen?

Am Montag präsentierte sich der Landtag zweigeteilt. Während sich Abgeordnete, Mitarbeiter und Besucher praktisch überall im Gebäude an die Anordnung des Präsidiums hielten, war auf dem Flur der AfD-Fraktion zunächst niemand mit Mund-Nasen-Schutz zu sehen. Wie weit der Protest der AfD gehen und wie weit die Toleranz der Landtagspräsidentin in der Praxis reichen wird, ist offen.

Die Regeln, die das Präsidium festgelegt hat, sind ziemlich eindeutig. In einer Mitteilung des Landtags an die Presse heißt es: „Ab Montag, den 15.6.2020 gilt für alle Abgeordneten in den Gebäuden, auf allen Gemeinschaftsflächen und in den Sitzungssälen eine dringende Empfehlung zum Tragen von Masken. Für alle übrigen Personen im Gebäude gilt in diesen Bereichen eine Maskenpflicht.“

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Besondere Rechtsstellung der Abgeordneten gegenüber anderen

Dass zwischen Abgeordneten und allen anderen Personen (Mitarbeiter, Besucher, Journalisten) unterschieden wird, hat seinen Grund in der besonderen Rechtsstellung der Abgeordneten. Sie dürfen laut Verfassung nicht an der freien Ausübung ihres Mandats gehindert werden. Eine Pflicht zum Tragen einer Maske kann ihnen also schon deshalb nicht auferlegt werden, weil ein Verstoß gar nicht sanktioniert werden könnte. Deshalb die „dringende Empfehlung“ im Unterschied zur Maskenpflicht zum Beispiel für Besucher – sie könnten bei Verstößen des Hauses verwiesen werden, Abgeordnete nicht.

Eine weitere Bestimmung betrifft die Nutzung der übrigen Räumlichkeiten. „In den Sitzungssälen“, so heißt es in der Mitteilung des Landtags, „können die Masken bei den derzeitigen Abstandsregeln am Platz abgelegt werden. Ebenso können die Masken im eigenen Büro bei Einzelnutzung oder unter entsprechender Abstandswahrung abgelegt werden.“

Landtag: Präsidentin Ilse Aigner will keine Ausnahmen hinnehmen

Bereits in der Pfingstpause hatte die AfD gegen eine generelle Maskenpflicht opponiert. „Es leuchtet nicht ein, warum die strenge Maskenpflicht für Mitarbeiter und Besucher gelten soll, nicht aber für Abgeordnete. Diesen Widerspruch trägt die AfD-Fraktion so nicht mit“, ließ der parlamentarische Geschäftsführer der AfD, der schwäbische Abgeordnete Christoph Maier wissen. Er erklärte: „Es bleibt in der Verantwortung des Einzelnen, ob er eine Maske zum Eigenschutz tragen möchte. Vonseiten des Fraktionsvorstands wird die Maskenpflicht weder unterstützt noch durchgesetzt.“ Dies sei, so sagte der schwäbische AfD-Abgeordnete Gerd Mannes auf Nachfrage, „Konsens in der Fraktion.“

Die Landtagspräsidentin will Ausnahmen nicht hinnehmen. „Ich hoffe immer noch auf eine gemeinsame Selbstverpflichtung auch der Abgeordneten, dass wirklich alle auch das im Gebäude tragen und werde deshalb auch das Gespräch mit der AfD noch mal suchen“, sagte Aigner am Montag. Die Pflicht gelte nur in den Gemeinschaftsflächen des Landtags, nicht in den Räumlichkeiten der Fraktionen. Der stille Protest der AfD auf dem Flur zwischen ihren Büros wird also offenbar gerade noch geduldet.

Gibt es eine Klärung mit dem Ältestenrat im Bayerischen Landtag?

Ausgestanden ist der Konflikt damit aber noch nicht. Er könnte jederzeit ausbrechen, sobald AfD-Mitarbeiter den Flur ohne Maske verlassen. Aigner betonte ausdrücklich: „Wenn wir mit der AfD jetzt keine Lösung finden können, werden wir mit Sicherheit mit dem Ältestenrat das noch mal klären.“ Für Aigner steht fest, dass es beim Mund-Nasen-Schutz eben nicht um Eigenschutz geht: „Die Maske dient ja nicht dazu, sich selbst zu schützen, sondern andere zu schützen – und deswegen hat das auch was mit sozialem Verhalten zu tun.

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Die Diskussion ist geschlossen.

16.06.2020

Da sieht man die Menschenverachtung der AfD-Abgeordneten. Die Maske soll andere schützen, aber die anderen interessieren die Typen anscheinend nicht. Sagt ja wohl alles..

16.06.2020

Warum kann der Hausherr nicht von seinem Hausrecht Gebrauch machen und diese Leute rauswerfen und Hausverbot erteilen, wenn sie sich nicht an die Hausordnung halten?

16.06.2020

Weil Abgeordnete besondere Rechte haben. Das wird in dem Artikel auch so beschrieben.
Die Demokratie muss auch dennen alle Rechte zuerkennen, die die Demokratie und Menschenrechte verachten und abschaffen wollen.

16.06.2020

Herr Maier scheint immer noch nicht mitbekommen zuhaben, dass die Masken nicht einen selbst, sondern andere schützen. Wobei der Abstand der wichtigste Schutz ist.
Gerade Abgeordnete sollten mit guten Beispiel voran gehen. Je mehr mitmachen (auch später beim Impfen), umso früher haben wir dieses Corona-Theater hinter uns.