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Bayern
29.05.2020

Aiwanger fordert sofortige Öffnung der Außengastronomie bis 22 Uhr

Hubert Aiwanger fordert, dass die Gastronomie in Bayern ab sofort auch draußen bis 22 Uhr öffnen darf.
Foto: Lino Mirgeler, dpa (Archiv)

Exklusiv In Augsburg dürfen Wirte schon seit Donnerstag länger draußen öffnen. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger fordert diesen Schritt nun für ganz Bayern.

Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg, einem Augsburger Gastronomen ab sofort die Öffnung seines Außenbereichs bis 22 Uhr zu erlauben, fordert Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger die sofortige Öffnung der Außengastronomie in ganz Bayern. „Dieses Durcheinander der Öffnungszeiten von Biergärten ist nicht gut und sollte bereinigt werden, im Sinne der Rechtssicherheit, der Gäste und Gastronomie“, sagte Aiwanger unserer Redaktion.

Laut Beschluss des bayerischen Kabinetts sollen Biergärten und Außenbereiche von Lokalen erst ab dem 2. Juni bis 22 Uhr öffnen dürfen. Doch das ist umstritten. Denn seit Montag ist es Gastronomen bereits erlaubt, innen bis 22 Uhr zu bewirten. Aiwanger sagte nun: „An mir würde die Öffnung bis 22 Uhr nicht scheitern.“ Eine Sprecherin des bayerischen Gesundheitsministeriums hatte am Donnerstag gesagt, aktuell gelte der Kabinettsbeschluss vom Dienstag, die Augsburger Gerichtsentscheidung werde aber geprüft.

Gastronomie in Bayern will schon über Pfingsten längere Öffnungszeiten

Das Verwaltungsgericht Augsburg hat mit einem Beschluss vom Mittwoch entschieden, dass dem Betreiber eines Augsburger Speiselokals die Öffnung seiner Außenterrasse ab sofort zusteht. Die Stadt Augsburg hat darauf schnell reagiert und allen Wirten erlaubt, ihre Außenbereiche ab sofort bis 22 Uhr zu betreiben. Hintergrund ist, dass viele Gastronomen angesichts ihrer schwierigen wirtschaftlichen Lage gerne schon am langen Pfingstwochenende abends länger öffnen wollen.

Auch der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) macht sich für eine sofortige längere Öffnungszeit stark. Landesgeschäftsführer Thomas Geppert sieht sich durch den Augsburger Gerichtsbeschluss bestätigt. Er hoffe, dass die Staatsregierung es jetzt allen Wirten ermögliche, die Außenbereiche ihrer Betriebe sofort bis 22 Uhr zu öffnen. Bezüglich des Zeitpunkts der Lockerung sei für die Gastronomen im Pfingstgeschäft jeder Tag entscheidend.

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