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Allgäu
04.08.2014

Bauer lässt kalbende Kuh leiden - sechs Monate Haft

Ein Allgäuer Bauer hat sich nicht ordentlich um seine Tiere gekümmert. Nun stand er vor Gericht.
Foto: Stefan Puchner, dpa/lby

Ein Bauer aus dem Allgäu hat sich nicht ordentlich um seine Kühe gekümmert. Zwei Tiere sind deshalb gestorben, darunter eine kalbende Kuh. Nun wurde der Mann verurteilt.

Es ist ein Satz, der erbostes Raunen auslöst im Gerichtssaal: "Wenn es meinen Tieren gut geht, geht es mir gut", sagt der Landwirt. Nur Minuten später jedoch heißt es im Urteil von Amtsrichter Sebastian Kühn: Der Mann hat sich eben nicht ordentlich um seine Kühe gekümmert, hat sie leiden lassen. Zwei Tiere sind deshalb gestorben, davon eine kalbende Kuh. Bei ihr blieb nichts anderes mehr als der Gnadenschuss. Deshalb muss der Landwirt, der derzeit zwei Höfe im Oberallgäu und im Unterallgäu betreibt, hinter Gitter. Sechs Monate Haft, so der Richterspruch. Außerdem darf der Noch-Landwirt drei Jahre lang keine Nutztiere mehr halten und betreuen.

Der Mann hält sich selbst für das Opfer

Es ist nicht das erste Mal, dass der Mann in den 50ern vor Gericht steht. Ausländer hat er eingeschleust, sie illegal beschäftigt, andere Menschen bedroht und verletzt, Lohn einbehalten. Und auch gegen das Tierschutzgesetz hat er verstoßen, hat eine Kuh ohne jede Betäubung enthornt. Ein "schwerwiegender chirurgischer Eingriff", sagt der Richter, für den der Mann nur Monate zuvor bereits eine Geldstrafe (90 Tagessätze zu je 30 Euro) kassiert hat.

Als Tierquäler allerdings sieht sich der zweifache Familienvater nicht, in dessen Ställen 130 Milchkühe stehen. Er hält sich für das Opfer. Der Tierarzt zum Beispiel habe seine Arbeit nicht ordentlich gemacht. Und auch die Betriebshelfer, die auf dem Hof im Oberallgäu zeitweilig mit anpackten. Die Zeugen - darunter Betriebshelfer wie Veterinäramtsmitarbeiter - erzählen etwas anderes. Zum Beispiel, dass mehrere Tiere vor Schmutz starrten, aus purer Faulheit ständig am Halfter angebunden und deshalb verletzt waren.

Einmal seien die Kühe mittags noch nicht gemolken gewesen, die Milch sei aus den Eutern gelaufen. Für eine kalbende Kuh sei jede Hilfe zu spät gekommen - weil der Landwirt trotz dringender Appelle stundenlang immer wieder selbst Hand anlegte, anstatt den Tierarzt zu rufen. Als dieser schließlich kam, habe er nicht mehr viel tun können. Das im Mutterleib verkeilte Kalb war bereits tot, die Kuh lag leidend und am Ende ihrer Kräfte nur noch auf dem Boden. Trotzdem habe der Landwirt noch immer nicht reagiert, sei stundenlang fortgegangen. Später versuchte er noch, die Kuh bei einem Schlachthof zu Geld zu machen. "Sie haben wirtschaftliche Interessen über den Tierschutz gestellt", sagt Amtsrichter Kühn.

Richter: Auf dem Hof "hakt es erheblich"

Auf dem Hof unweit von Kempten "hakt es erheblich", ergänzt er. Der Mann mit grauen halblangen Locken, Brille, Schnauzer und Bartstoppeln im Gesicht dagegen sagt: "In keinem anderen Beruf liegen Leben und Tod so nahe bei einander." Der Angeklagte sei doch kein Monster, findet auch sein Verteidiger und fordert: Freispruch aus Mangel an Beweisen. Es könne keine Rede davon sein, dass er die Kühe absichtlich gequält habe.

Die Staatsanwältin kann sich da nicht anschließen. Der Angeklagte habe "erhebliches Leiden" verursacht. Außerdem stehe er unter offener Bewährung, weshalb nun Haft fällig sei. Dazu kommt es auch. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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