Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Allgäu: Oberstaufener Tourismuschefin fordert Betretungsverbot für Tagesausflügler

Allgäu
08.01.2021

Oberstaufener Tourismuschefin fordert Betretungsverbot für Tagesausflügler

Einige Wintersportler sind auf der Langlaufloipe zwischen Bad Hindelang und Bad Oberdorf unterwegs. Immer wieder sorgt das Thema des Tagestourismus für Diskussionen im Oberallgäu.
Foto: Günter Jansen

Die Oberstaufener Tourismuschefin will ein Betretungsverbot für Tagesausflügler. Aus anderen Tourismusorten kommt Gegenwind. Was Oberallgäuer Verantwortliche dazu sagen.

Ein Betretungsverbot für Tagesausflügler fordert die neue Tourismuschefin von Oberstaufen, Constanze Höfinghoff. In den vergangenen Tagen war es in mehreren Oberallgäuer Gemeinden zu einem Ansturm von Tagestouristen gekommen. Ob die am Dienstag von Bund und Ländern beschlossene Begrenzung des Bewegungsradius für Bewohner von Corona-Hotspots zu einer Reduzierung des Ausflugsverkehrs beiträgt, ist noch offen.

Höfinghoff stößt allerdings mit ihrer Forderung auf Gegenwind aus anderen Orten in der Region. In der vergangenen Woche hatte die 49-Jährige noch in einem Video direkt an die Tagestouristen appelliert, nicht nach Oberstaufen zu kommen.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um den Inhalt von Facebook anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Meta Platforms Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Unter ihrem Video auf Facebook erntete sie hierfür überwiegend positive Kommentare, aber auch Kritik. Die Bergbahnen sind zu, öffentliche Toiletten haben nicht geöffnet und die Loipen sind auch nicht gespurt. Trotzdem sei der Ort voll. „Dafür habe ich wenig Verständnis“, sagt Höfinghoff und fügt hinzu, dass sie es „schön fände, wenn die Landrätin ein Betretungsverbot für Tagesausflügler aussprechen würde.“

Landratsamt: Keine Rechtsgrundlage für Betretungsverbot

Aber geht das überhaupt so einfach? Das Landratsamt Oberallgäu teilt mit, dass es für ein Betretungsverbot keine Rechtsgrundlage gebe. Ebenso sieht das der Bad Hindelanger Tourismusdirektor, Max Hillmeier, und verweist auf die bayerische Verfassung. Dort heißt es in Paragraph 141, dass Staat und Gemeinde dazu verpflichtet sind, der Allgemeinheit die Zugänge zu Bergen, Seen, Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten.

Constanze Höfinghoff ist Tourismus-Direktorin in Oberstaufen.
Foto: Oliver Franke, dpa (Archivbild)

Parkplätze dichtzumachen, um Tagestourismus unattraktiv zu machen, hält Hillmeier für keine Lösung: „Auch wenn wir keine Parkplätze zur Verfügung stellen würden, hätte der Bürger trotzdem ein freies Betretungsrecht“, erklärt er. So sieht das auch der Bürgermeister der Tourismushochburg Oberstdorf, Klaus King. Durch ein Sperren der Gemeinde-Parkplätze verlagere man den Andrang nur auf andere Flächen. „Lieber leite ich die Tagestouristen“, sagt er. Anders als die Stellplätze der Gemeinde sind allerdings die Parkplätze der Bergbahnen durchaus gesperrt. Dennoch sei Oberstdorf „nicht übermäßig stark“ von den Tagesausflüglern betroffen. „Es hat sich hier gut verteilt“, sagt King.

Bereits am Dienstag vergangener Woche hatte sich der bayerische Innenminister, Joachim Herrmann, zum Thema geäußert und ebenfalls auf die Verfassung und „das Recht auf freien Genuss der Natur“ verwiesen.„Die Menschen dürfen wandern gehen, sie dürfen spazieren gehen“, hatte Herrmann im Bayerischen Rundfunk gesagt und noch beteuert: „Wir sehen im Moment keinen Anlass, weitere Verbote zu erlassen.“

Betretungsverbot: Tourismuschefin beruft sich auch Katastrophenfall

Constanze Höfinghoff hingegen bezieht sich auf das Infektionsschutzgesetz. Immerhin sei der Katastrophenfall ausgerufen und dann würden „höhere Gesetze“ gelten. Allerdings nimmt sich die Tourismuschefin im selben Satz noch zurück und betont, dass sie „keine Kommunalrechtlerin“ sei und nicht wisse, ob ein Betretungsverbot umsetzbar sei. Höfinghoff ist erst seit November in der Oberallgäuer Gemeinde im Amt und war zuvor in St.-Peter-Ording an der Nordseeküste tätig. Dort hatte der Landrat an Pfingsten 2020 ein zeitlich begrenztes Betretungsverbot für Tagestouristen erlassen. „Und das hat in Schleswig-Holstein gut funktioniert“, schließt die 49-Jährige.

Lesen Sie auch:

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.